GET /api/v1/message/872491/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/872491/?format=api",
    "id": 872491,
    "url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/pestizidanwendungsaufzeichnungen-niedersachsen/#nachricht-872491",
    "request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/298519/?format=api",
    "sent": true,
    "is_response": true,
    "is_postal": false,
    "is_draft": false,
    "kind": "email",
    "is_escalation": false,
    "content_hidden": false,
    "sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/13515/?format=api",
    "recipient_public_body": null,
    "status": "awaiting_response",
    "timestamp": "2024-02-05T07:02:18+01:00",
    "redacted": false,
    "not_publishable": false,
    "attachments": [],
    "subject": "AW: Pestizidanwendungsaufzeichnungen Niedersachsen [#298519]",
    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\nhiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage zu den im Betreff genannten Aufzeichnungen über die Anwendung von Pflanzenschutzmittel.\r\n\r\nAls zuständige Behörde im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) erfasst die Landwirtschaftskammer Niedersachsen keine Daten zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) im Landwirtschafts- und Forstbereich. Laut geltendem Recht nach §11 PflSchG sowie Art. 67 VO (EG) 1107/2009 obliegt die Aufzeichnungspflicht zur Anwendung von PSM den beruflichen Anwendern (Leiter landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher und gärtnerischer Betriebe). Die Aufzeichnungen verbleiben im Betrieb und stehen den Pflanzenschutzdiensten nicht zur Verfügung. Die Aufzeichnungen müssten über eine Datenabfrage eingeholt werden.\r\n\r\nAuf Grundlage des NUIG § 6 ist die Bearbeitung Ihres Antrages gebührenpflichtig. €. Die Anfrage ist mit einem Verwaltungsaufwand verbunden und die Datenabfrage muss erst beantragt werden, dementsprechend werden Gebühren in Höhe von mindestens 150,00 € bis maximal 500,00 € anfallen. Die Gebühren bemessen sich nach dem Zeitaufwand der Datenabfrage, der zur Zeit nicht abschätzbar ist.\r\nBitte schicken Sie uns vorab eine Kostenübernahmeerklärung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
    "redacted_subject": [
        [
            false,
            "AW: Pestizidanwendungsaufzeichnungen Niedersachsen [#298519]"
        ]
    ],
    "redacted_content": [
        [
            false,
            "Sehr "
        ],
        [
            true,
            "<< Antragsteller:in >>"
        ],
        [
            false,
            "\nhiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage zu den im Betreff genannten Aufzeichnungen über die Anwendung von Pflanzenschutzmittel.\r\n\r\nAls zuständige Behörde im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) erfasst die Landwirtschaftskammer Niedersachsen keine Daten zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) im Landwirtschafts- und Forstbereich. Laut geltendem Recht nach §11 PflSchG sowie Art. 67 VO (EG) 1107/2009 obliegt die Aufzeichnungspflicht zur Anwendung von PSM den beruflichen Anwendern (Leiter landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher und gärtnerischer Betriebe). Die Aufzeichnungen verbleiben im Betrieb und stehen den Pflanzenschutzdiensten nicht zur Verfügung. Die Aufzeichnungen müssten über eine Datenabfrage eingeholt werden.\r\n\r\nAuf Grundlage des NUIG § 6 ist die Bearbeitung Ihres Antrages gebührenpflichtig. €. Die Anfrage ist mit einem Verwaltungsaufwand verbunden und die Datenabfrage muss erst beantragt werden, dementsprechend werden Gebühren in Höhe von mindestens 150,00 € bis maximal 500,00 € anfallen. Die Gebühren bemessen sich nach dem Zeitaufwand der Datenabfrage, der zur Zeit nicht abschätzbar ist.\r\nBitte schicken Sie uns vorab eine Kostenübernahmeerklärung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
        ]
    ],
    "sender": "Landwirtschaftskammer Niedersachsen",
    "status_name": "Warte auf Antwort",
    "last_modified_at": "2024-02-05T09:31:47.966519+01:00"
}