GET /api/v1/message/872759/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/872759/?format=api",
    "id": 872759,
    "url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/tagesordnungen-akademischer-senat-2023/#nachricht-872759",
    "request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/298082/?format=api",
    "sent": true,
    "is_response": true,
    "is_postal": false,
    "is_draft": false,
    "kind": "email",
    "is_escalation": false,
    "content_hidden": false,
    "sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3872/?format=api",
    "recipient_public_body": null,
    "status": "awaiting_response",
    "timestamp": "2024-02-05T15:11:56+01:00",
    "registered_mail_date": null,
    "redacted": false,
    "not_publishable": false,
    "attachments": [],
    "subject": "Re: Tagesordnungen akademischer Senat 2023 [#298082]",
    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\nin Ihrer E-Mail vom 23.01.2024 baten Sie um die Zusendung der \nTagesordnungen aller Sitzungen des Akademischen Senats im Jahr 2023, \nzudem um die vorherige Mitteilung über anfallende Kosten.\n\nDem kommen wir gern nach. Bitte beachten Sie, dass damit eine \ninhaltliche Entscheidung zu Ihrem Antrag noch nicht getroffen ist.\n\nDie Akteneinsicht ist nach § 16 Berliner Informationsfreiheitsgesetz \n(IFG) gebührenpflichtig. Ein Gebührenbefreiungstatbestand ist in Ihrem \nFall nicht ersichtlich. Diese Gebühren entstehen bereits bei Vorliegen \neines Antrags mit dessen Eingang (§ 9 Abs. 1 Gesetz über Gebühren und \nBeiträge). Die Verwaltungsgebühren werden nach der \nVerwaltungsgebührenordnung (VGebO) in Verbindung mit dem \nGebührenverzeichnis (Anlage VGebO) erhoben. Die Bemessungsgrundlage für \ndie Gebühr ist dabei insbesondere der Umfang der Amtshandlung und die \nSchwierigkeiten, die sich bei der Amtshandlung ergeben. In Ihrem Fall \nhalten wir die Tarifstelle 1004 Buchst. a Ziff. 2 (einfache schriftliche \nAuskunft) für einschlägig.\n\nDie für Ihren Antrag erforderliche Gebühr kann erst ermessen werden, \nwenn die erforderlichen Amtshandlungen tatsächlich vorgenommen wurden. \nBei der Berechnung halten wir uns an die Vorgaben der zuständigen \nSenatsverwaltung für Finanzen zu den ermittelten Stundensätzen als \nKalkulationsbasis für die Gebührenermittlung. Unter Berücksichtigung des \nVorgenannten kann mit einem Arbeitsaufwand von einer halben Stunde \ngerechnet werden. Demzufolge ist davon auszugehen, dass \nVerwaltungsgebühren in Höhe von ca. 35 € für Sie anfallen werden.\n\nBitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht weiter \naufrecht erhalten möchten.\n\nSollten wir keine Nachricht von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, \ndass sich Ihr Begehren erledigt hat.\n\nMit freundlichen Grüßen",
    "redacted_subject": [
        [
            false,
            "Re: Tagesordnungen akademischer Senat 2023 [#298082]"
        ]
    ],
    "redacted_content": [
        [
            false,
            "Sehr "
        ],
        [
            true,
            "<< Antragsteller:in >>"
        ],
        [
            false,
            "\n\nin Ihrer E-Mail vom 23.01.2024 baten Sie um die Zusendung der \nTagesordnungen aller Sitzungen des Akademischen Senats im Jahr 2023, \nzudem um die vorherige Mitteilung über anfallende Kosten.\n\nDem kommen wir gern nach. Bitte beachten Sie, dass damit eine \ninhaltliche Entscheidung zu Ihrem Antrag noch nicht getroffen ist.\n\nDie Akteneinsicht ist nach § 16 Berliner Informationsfreiheitsgesetz \n(IFG) gebührenpflichtig. Ein Gebührenbefreiungstatbestand ist in Ihrem \nFall nicht ersichtlich. Diese Gebühren entstehen bereits bei Vorliegen \neines Antrags mit dessen Eingang (§ 9 Abs. 1 Gesetz über Gebühren und \nBeiträge). Die Verwaltungsgebühren werden nach der \nVerwaltungsgebührenordnung (VGebO) in Verbindung mit dem \nGebührenverzeichnis (Anlage VGebO) erhoben. Die Bemessungsgrundlage für \ndie Gebühr ist dabei insbesondere der Umfang der Amtshandlung und die \nSchwierigkeiten, die sich bei der Amtshandlung ergeben. In Ihrem Fall \nhalten wir die Tarifstelle 1004 Buchst. a Ziff. 2 (einfache schriftliche \nAuskunft) für einschlägig.\n\nDie für Ihren Antrag erforderliche Gebühr kann erst ermessen werden, \nwenn die erforderlichen Amtshandlungen tatsächlich vorgenommen wurden. \nBei der Berechnung halten wir uns an die Vorgaben der zuständigen \nSenatsverwaltung für Finanzen zu den ermittelten Stundensätzen als \nKalkulationsbasis für die Gebührenermittlung. Unter Berücksichtigung des \nVorgenannten kann mit einem Arbeitsaufwand von einer halben Stunde \ngerechnet werden. Demzufolge ist davon auszugehen, dass \nVerwaltungsgebühren in Höhe von ca. 35 € für Sie anfallen werden.\n\nBitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht weiter \naufrecht erhalten möchten.\n\nSollten wir keine Nachricht von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, \ndass sich Ihr Begehren erledigt hat.\n\nMit freundlichen Grüßen"
        ]
    ],
    "sender": "Humboldt-Universität zu Berlin",
    "status_name": "Warte auf Antwort",
    "last_modified_at": "2024-02-05T16:21:29.326823+01:00"
}