GET /api/v1/message/875016/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/875016/?format=api",
    "id": 875016,
    "url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/pestizidanwendungsaufzeichnungen-niedersachsen/#nachricht-875016",
    "request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/298519/?format=api",
    "sent": true,
    "is_response": true,
    "is_postal": false,
    "is_draft": false,
    "kind": "email",
    "is_escalation": false,
    "content_hidden": false,
    "sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/13515/?format=api",
    "recipient_public_body": null,
    "status": "awaiting_response",
    "timestamp": "2024-02-13T08:00:13+01:00",
    "redacted": false,
    "not_publishable": false,
    "attachments": [],
    "subject": "AW: Pestizidanwendungsaufzeichnungen Niedersachsen [#298519]",
    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nals zuständige Behörde im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) hat die LWK Niedersachsen keine Datenbank, auf die wir zurückgreifen können. Laut geltendem Recht nach §11 PflSchG sowie Art. 67 VO (EG) 1107/2009 obliegt die Aufzeichnungspflicht zur Anwendung von PSM den beruflichen Anwendern. Die Aufzeichnungen verbleiben im Betrieb und stehen den Pflanzenschutzdiensten nicht zur Verfügung. Die Aufzeichnungen müssten über eine Anhörung eingeholt werden, wozu vorab die Bereitstellung der Adressdaten des Flächenbewirtschafters unerlässlich ist. Auf diese Daten haben wir als zuständige Behörde im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) ebenfalls keinen Zugriff.\r\n\r\nAuf Grundlage des NUIG § 6 ist die Bearbeitung Ihres Antrages gebührenpflichtig. Die Anfrage ist mit einem Verwaltungsaufwand verbunden und die Datenabfrage muss erst beantragt werden, dementsprechend werden Gebühren in Höhe von mindestens 150,00 € bis maximal 500,00 € anfallen. Die Gebühren bemessen sich nach dem Zeitaufwand der Datenabfrage, deren Aufwand zur Zeit nicht abschätzbar ist.\r\nBitte schicken Sie uns vorab eine Kostenübernahmeerklärung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
    "redacted_subject": [
        [
            false,
            "AW: Pestizidanwendungsaufzeichnungen Niedersachsen [#298519]"
        ]
    ],
    "redacted_content": [
        [
            false,
            "Sehr "
        ],
        [
            true,
            "<< Antragsteller:in >>"
        ],
        [
            false,
            "\n\r\nals zuständige Behörde im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) hat die LWK Niedersachsen keine Datenbank, auf die wir zurückgreifen können. Laut geltendem Recht nach §11 PflSchG sowie Art. 67 VO (EG) 1107/2009 obliegt die Aufzeichnungspflicht zur Anwendung von PSM den beruflichen Anwendern. Die Aufzeichnungen verbleiben im Betrieb und stehen den Pflanzenschutzdiensten nicht zur Verfügung. Die Aufzeichnungen müssten über eine Anhörung eingeholt werden, wozu vorab die Bereitstellung der Adressdaten des Flächenbewirtschafters unerlässlich ist. Auf diese Daten haben wir als zuständige Behörde im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) ebenfalls keinen Zugriff.\r\n\r\nAuf Grundlage des NUIG § 6 ist die Bearbeitung Ihres Antrages gebührenpflichtig. Die Anfrage ist mit einem Verwaltungsaufwand verbunden und die Datenabfrage muss erst beantragt werden, dementsprechend werden Gebühren in Höhe von mindestens 150,00 € bis maximal 500,00 € anfallen. Die Gebühren bemessen sich nach dem Zeitaufwand der Datenabfrage, deren Aufwand zur Zeit nicht abschätzbar ist.\r\nBitte schicken Sie uns vorab eine Kostenübernahmeerklärung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
        ]
    ],
    "sender": "Landwirtschaftskammer Niedersachsen",
    "status_name": "Warte auf Antwort",
    "last_modified_at": "2024-03-03T19:10:34.318326+01:00"
}