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"content": "Antrag nach dem IZG-SH/VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nAlle verfügbaren Informationen, die die Tierärztekammer Schleswig-Holstein selbst erarbeitet hat oder die ihr von der Bundestierärztekammer oder anderen Landestierärztekammern zur Verfügung gestellt wurden incl. juristischer Stellungnahmen und Gerichtsurteilen, aus denen Auslegungen der Tierärztegebührenordnung (z.B. zur Auslegung des billigen Ermessen, zur pauschalen Steigerung von Gebühren unabhängig vom Einzelfall, dem Recht des Tierhalters auf Begründung von Gebührensteigerungen, Abgrenzung Regelsprechstunde vs. Notdienst, etc.) durch die Tierärztekammern oder Regeln hinsichtlich der Abrechnung tierärztlicher Leistungen gegenüber den Tierhaltern hervorgehen. Besonderes Interesse besteht an Informationen, die nicht bereits an anderer Stelle veröffentlicht wurden. \r\n\r\nAlle verüfügbaren Informationen, die die Tierärztekammer Schleswig-Holstein selbst erarbeitet hat oder die ihr von der Bundestierärztekammer oder anderen Landestierärztekammern zur Verfügung gestellt wurden, aus denen die Kosten typischer Behandlungsfälle vor und nach der Novellierung der Tierärztegebührenordnung hervorgehen. Hier geht es u.a. um Berechnungen analog zu den Beispielen in den Kommentierungen der BTK zu der DECHRA Version der GOT. Insbesondere auch modellhafte Berechnungen zu den zu erwartenden durchschnittlichen Gebührensteigerungen durch die Novellierung der GOT.\r\n\r\nVerfügbare Protokolle von Sitzungen der AG GOT\n\nDies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.\r\n\r\nIch bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 300203\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/300203/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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