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    "subject": "RE:   AW: Verlängerung der Frist - Modell zu Inflationsprognose [#298432]",
    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nvielen Dank für Ihre E-Mail vom 17. Februar.\r\n\r\nArtikel 7 Absatz 1 des Beschlusses EZB/2004/3 sieht vor, dass die EZB Antragstellenden binnen 20 Arbeitstagen eine schriftliche Antwort zukommen lässt. Die für Ihren Antrag vom 26. Januar 2024 zum Thema „ Modell zu Inflationsprognose EZB“ geltende 20-tägige Frist endet somit am 23. Februar. Gemäß Artikel 7 Absatz 3 des Beschlusses EZB/2004/3 kann die Bearbeitungsfrist unter außergewöhnlichen Umständen um 20 Arbeitstage verlängert werden.\r\n\r\nWir versichern Ihnen, dass wir Ihren Antrag auf Zugang zu EZB-Dokumenten derzeit prüfen und Ihnen zeitnah antworten werden.\r\n\r\nWir hoffen, dass wir Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet haben.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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    "sender": "Europäische Zentralbank",
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