GET /api/v1/message/878003/
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"subject": "AW: [NdB INFO: URL entschaerft] Durchschnittliche Bearbeitungszeit von BEG EM Förderungen [#300195]",
"content": "Sehr geehrter Herr Schumacher,\r\n\r\nIhr Antrag vom 15.02.2024 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 S. 1 IFG ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen und wird derzeit unter dem Aktenzeichen Z13-IFso-151/24 bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jeder Kommunikation mit dem BAFA an.\r\n\r\nIch weise darauf hin, dass Auskünfte nach dem IFG gebührenpflichtig sein können. \r\nOb die Auskunft gebührenpflichtig ist und in welcher Höhe Gebühren anfallen können, ist nach derzeitigem Stand noch nicht absehbar, da sich diese nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand berechnen. Grundsätzlich können Gebühren für die Zurverfügungstellung von Informationen nach IFG erhoben werden (§ 10 Abs. 1 S. 1 IFG). Wenn es sich um eine einfache Auskunft handelt, fallen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG i. V. m. der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFGGebV) keine Gebühren an. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Sehr geehrter Herr Schumacher,\r\n\r\nIhr Antrag vom 15.02.2024 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 S. 1 IFG ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen und wird derzeit unter dem Aktenzeichen Z13-IFso-151/24 bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jeder Kommunikation mit dem BAFA an.\r\n\r\nIch weise darauf hin, dass Auskünfte nach dem IFG gebührenpflichtig sein können. \r\nOb die Auskunft gebührenpflichtig ist und in welcher Höhe Gebühren anfallen können, ist nach derzeitigem Stand noch nicht absehbar, da sich diese nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand berechnen. Grundsätzlich können Gebühren für die Zurverfügungstellung von Informationen nach IFG erhoben werden (§ 10 Abs. 1 S. 1 IFG). Wenn es sich um eine einfache Auskunft handelt, fallen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG i. V. m. der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFGGebV) keine Gebühren an. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle",
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"last_modified_at": "2024-03-02T08:12:42.101051+01:00"
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