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Eine Vielzahl an der Anschlussstelle einfahrende Verkehrsteilnehmer wechseln unverzüglich auf den linken Fahrstreifen, um den auf der Hauptfahrbahn fahrenden Lkw zu überholen. Dabei wird die Geschwindigkeit des nachfolgenden Verkehrs oft unterschätzt. Zur Harmonisierung des Geschwindigkeitsniveau ist die Geschwindigkeitsbegrenzung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich.\r\nDie Streckencharakteristik der Bundesautobahn weist in diesem Abschnitt eine kurvige Linienführung mit Gefälle- und Steigungsstrecken auf. Darüber hinaus wird der Verlauf der Bundesstraße B299 unterbrochen und über die Bundesautobahn A92 geführt. Das bedeutet, dass der Verkehr der B299 mit einem hohen LKW-Anteil an der Anschlussstelle Altdorf in die A92 einfährt und diese an der Anschlussstelle Landshut-Nord wieder verlässt, um der B299 weiter zu folgen oder in entsprechenden umgekehrter Richtung fährt. Dies führt zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen zwischen den beiden Anschlussstellen. Zusätzlich stellt die Streckencharakteristik für die Absicherung von Unfallstellen, die Unfallaufnahme sowie die Rettungsarbeiten für Polizei und Hilfskräfte eine besondere Gefahr dar.\r\nAufgrund dieser besonderen örtlichen Situation besteht hier eine Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit erheblich übersteigt. Die Voraussetzungen gemäß § 45 Abs. 9 StVO sind somit erfüllt. Durch die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung ist die aktuelle Unfallsituation auf der Bundesautobahn A92 als unauffällig anzusehen.\r\n\r\nIhre Pressestelle\r\n\r\nDie Autobahn GmbH des Bundes\r\nNiederlassung Südbayern\r\nSeidlstraße 7 – 11, 80335 München\r\n\r\nPressestelle\r\nT +49 89 54552 3308\r\n\r\nMail <<E-Mail-Adresse>>\r\nWeb http://www.autobahn.de/\r\n\r\nVertraulichkeitshinweis:\r\nDiese Nachricht und jeder etwaig übermittelte Anhang beinhalten vertrauliche Informationen und sind nur für die Personen oder Unternehmen bestimmt, an welche sie tatsächlich gerichtet sind. Sollten Sie nicht der bestimmungsgemäße Empfänger sein, weisen wir Sie darauf hin, dass sowohl die Verbreitung als auch der Gebrauch der empfangenen E-Mail und der darin enthaltenen Informationen verboten ist. Zuwiderhandlungen können Schadensersatzpflichten auslösen. Sollten Sie diese Nachricht aufgrund eines Übermittlungsfehlers erhalten haben, bitten wir Sie, den Absender unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen.\r\n\r\nSicherheitswarnung: Bitte beachten Sie, dass das Internet kein sicheres Kommunikationsmedium ist. Obwohl wir im Rahmen unseres Qualitätsmanagements und der gebotenen Sorgfalt Schritte eingeleitet haben, um einen Computervirenbefall weitestgehend zu verhindern, können wir aufgrund der Natur des Internets einen Computervirenbefall dieser E-Mail nicht mit letzter Sicherheit ausschließen.\r\n\r\nHinweis Datenschutz: Nähere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem folgenden Link Datenschutzerklärung : Die Autobahn\r\n\r\n\r\n-----Ursprüngliche Nachricht-----\r\nVon: << Antragsteller:in >>\nGesendet: Mittwoch, 14. Februar 2024 23:06\r\nAn: suedbayern <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\nBetreff: Geschwindigkeitsbegrenzung A92 [#300146]\r\n\r\n[Sie erhalten nicht häufig E-Mails von <<E-Mail-Adresse>>. Weitere Informationen, warum dies wichtig ist, finden Sie unter https://aka.ms/LearnAboutSenderIdentification ]\r\n\r\nVORSICHT: Externe E-Mail! Klicken Sie nicht auf Links oder Anhänge, wenn Sie nicht von der Echtheit der Nachricht überzeugt sind.\r\n\r\n\r\nAntrag nach BayDSG/BayUIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nUnterlagen, Protokolle und/oder Gutachten zur Entscheidung, auf der A92 zwischen den Anschlussstellen Landshut West und Landshut Nord beidseitig eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h einzuführen. (Betriebskilometer 56,8 bis 64,5)\r\n\r\nAls Pendler auf dieser Strecke frage ich mich bereits seit geraumer Zeit, wie diese Geschwindigkeitsbegrenzung hier zu rechtfertigen ist, da die Strecke dort keine größeren Gefahrenpotenziale im Vergleich zur restlichen Strecke erkennen lässt.\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\nSollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.\r\n\r\nIch verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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