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"subject": "Hausausweise Ihrer Institution [Bund] [#300289]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nmit Ihrer E-Mail vom 16. Februar 2024 beantragen Sie über die Plattform fragdenstaat.de auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Herausgabe folgender amtlicher Informationen:\r\n\r\n\"- die Anzahl der ausgestellten Hausausweise (exklusive eigener Beschäftigte und Beamte) Ihrer Institution für das Jahr 2023\r\n- eine Aufschlüsselung, in welche Zutrittsrechte unterschieden wird\r\n- eine Auflistung, aus welchen Gründen die Hausausweise ausgestellt wurden (grobe Einschätzung z. B. Hausmeisterdienste, Sicherheitsfirma, externe Lobbyisten)\"\r\n\r\nBescheid\r\n\r\nDer Antrag wird wie folgt entschieden:\r\n\r\n1. Dem Antrag wird stattgegeben. \r\n2. Der Bescheid ist nicht gebührenpflichtig. \r\n\r\nBegründung:\r\n\r\nI.\r\n\r\nRechtsgrundlage für das Begehren ist § 1 Abs. 1 Satz 1 des IFG. Danach hat jede Person nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.\r\n\r\nIm BMFSFJ werden keine „Hausausweise“ als Sichtausweise an externe Personen ausgegeben. Es werden für bestimmte – unten genannte Gruppen – lediglich Zutrittskarten ausgegeben.\r\nDeren Zutrittsberechtigungen werden funktionsbezogen eingerichtet (z. B.: Handwerker*innen für den Bereich der jeweiligen Arbeiten, usw.). \r\n\r\nHausweise: 165 \r\ndavon:\t\r\nHausmeister/Handwerker 23\r\nKantinenpersonal 6\r\nPost-/Botendienste 8\r\nKiTa-Eltern 17\r\nMedienservice (Techniker) 11\r\nReinigungspersonal 15\r\nIT-Dienstleister (Inhouse-Support, Netzwerktechniker, etc.) 49\r\nSicherheits-/Pfortenpersonal 36\r\n\r\n\r\nII.\r\n\r\nDieser Bescheid ergeht gebührenfrei.\r\n\r\nRechtsbehelfsbelehrung:\r\nGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift zu erheben.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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