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    "subject": "AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] Daten zu Auslandstransfers von Asylbewerbern [#300689]",
    "content": "Sehr geehrter Herr Weickert,\r\n\r\nbezugnehmend auf Ihren unten stehenden IFG-Antrag muss ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen begehrten Informationen hier nicht vorliegen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist weder für Asylbewerberleistungen noch für die Bezahlkarte zuständig. Da die zukünftige Bezahlkarte eine Art darstellt, wie Geflüchtete die ihnen zustehenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sollen, liegt somit auch die Zuständigkeit für die Bezahlkarte grundsätzlich bei den Bundesländern. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen daher an die zuständigen Landesregierungen der jeweiligen Bundesländer. Soweit Sie sich auf etwaige Informationen beim Bundesministerium des Innern und für Heimat beziehen, bitte ich Sie, Ihre Anfrage unmittelbar dorthin zu richten. Eine Informationsbeschaffungspflicht nach dem IFG besteht insoweit nicht.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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    "sender": "Bundesamt für Migration und Flüchtlinge",
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