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    "subject": "IFG-Anfrage 7-2024 | Widerspruch zu Anfrage zum West Bank Protection Consortium",
    "content": "505-511.03 E IFG 7-2024\r\n\r\n\r\nSehr geehrter Herr Fanta,\r\n\r\n\r\nhaben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihrer Nachricht entnehme ich, dass Sie Widerspruch einlegen möchten.\r\n\r\n\r\nEin Widerspruch muss innerhalb der gem. § 70 Abs. 1 VwGO vorgegebenen Frist schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden (§ 70 Abs. 1 VwGO), wozu auch die Übersendung eines (unterzeichneten) Faxes an das Auswärtige Amt genügt. Eine E-Mail genügt diesem Formerfordernis nicht; ein Widerspruch gilt mithin bisher als nicht eingelegt.\r\n\r\n\r\nBitte nennen Sie in Ihrem Schreiben unbedingt das Geschäftszeichen: 505-511.03 E IFG 7-2024.\r\n\r\n\r\nBeachten Sie auch, dass das Widerspruchsverfahren unter Umständen kostenpflichtig ist. Die Gebühr bei ganzer oder teilweiser Zurückweisung eines Widerspruchs bemisst sich an der Höhe der für den angefochtenen Verwaltungsakt erhobenen Gebühr, beträgt jedoch mindestens 30,00 Euro. Die genaue Gebührenregelung entnehmen Sie bitte der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV, im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar).\r\n\r\n\r\nMit freundlichem Gruß",
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    "sender": "Auswärtiges Amt",
    "status_name": "Warte auf Antwort",
    "last_modified_at": "2024-03-02T08:45:24.174434+01:00"
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