GET /api/v1/message/879258/
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    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\n\r\nauf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen gewünschten Dokumente nicht Aktenbestandteil der Polizei Berlin sind. Bezüglich des Reizstoffsprühgeräts bedarf es keine extra Schulung oder Ausbildung, weshalb auch keine derartigen Dokumente vorliegen. Des Weiteren existierten auch keine gesonderten Einsatzbestimmungen oder Dienstanweisungen o.ä. zum Einsatz des Reizstoffsprühgeräts.\r\n\r\nStatistiken oder Dokumentationen nach dem Einsatz von Reizstoffsprühgeräten werden in der Polizei Berlin ebenfalls nicht geführt.\r\n\r\n\r\nSollten Sie hierzu einen ablehnenden Bescheid wünschen bitte ich um Angabe Ihrer Anschrift, damit eine weitere Bearbeitung erfolgen kann.\r\n\r\n\r\nDie Angabe ist erforderlich, um eine identifizierbare Zugänglichmachung eines Bescheides zu ermöglichen, da über IFG-Anträge in Form eines Verwaltungsaktes rechtlich beschieden wird.\r\n\r\n\r\nSofern mir eine Antwort bis zum 4. März 2024 nicht vorliegt, bitte ich um Verständnis, dass eine weitere Bearbeitung nicht erfolgt.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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    "last_modified_at": "2024-02-26T11:56:47.969217+01:00"
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