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    "subject": "Ihre Anfrage nach § 4 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 04.02.2024",
    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\nich nehme Bezug auf Ihre Anfrage nach § 4 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 04.02.2024 zu \"Anzahl der Beschwerdeverfahren bei Problemen der digitalen Barrierefreiheit in 2023\" [#299206].\nI.        Entscheidung\nAuf Ihren Antrag ergeht auf der Grundlage des IZG-SH die nachfolgende Entscheidung:\nIch gewähre Ihnen Zugang zu den im Geschäftsbereich der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages vorhandenen Informationen.\nDieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Für die Bearbeitung der erbetenen Informationen werden keine Auslagen erhoben.\nII.       Begründung\n1.             Mit E-Mail vom 04. Februar 2024 fragten Sie nach der Anzahl der im Jahr 2023 durchgeführten Beschwerdeverfahren zu Problemen der digitalen Barrierefreiheit, aufgeschlüsselt nach den beteiligten öffentlichen Stellen. Zudem fragten Sie nach jeweils der Anzahl der erfolgreichen und erfolglosen Beschwerdeverfahren, die im Jahr 2023 endeten.\n2.             Sie haben einen Anspruch auf Zugang zu den begehrten Informationen nach\n§ 3 S. 1 des IZG-SH vom 19.01.2012 (GVOBl. 2012, S. 89). Danach hat jede natürliche oder juristische Person ein Recht auf freien Zugang zu den Informationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt.\nDie Beschwerdeverfahren in einer Übersicht:\n\nAnträge auf Einleitung eines Beschwerdeverfahren: 2\n\nIn 2023 erfolgreich abgeschlossene Beschwerdeverfahren: 1\n\nIn 2023 nicht erfolgreich abgeschlossenen Beschwerdeverfahren: 1\n\nIn 2023 nicht abgeschlossene Beschwerdeverfahren: 2\nOnlinewache\n\nAntrag vom: 26.06.2020\n\nURL: https://sh.onlinewache.polizei.de\n\nBeteiligte öffentliche Stelle: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein\n\nGemeldete Barriere: Die Anwendung sei nicht per Screenreader nutzbar. Zudem fehlen eine Erklärung zur Barrierefreiheit und Hinweise auf einen Feedbackmechanismus.\n\nStand des Verfahrens: Abgeschlossen (nicht erfolgreich).\nDas Verfahren zog sich stark in die Länge. Unter anderem, weil das bestehende System durch eine OZG-Anwendung ersetzt werden sollte. Nach Umstellung auf die OZG-Anwendung in 2023 wurde der Prozess wiederaufgenommen. Die Onlinewache ist eine sogenannte Einer-für-Alle-Leistung aus dem Saarland. Die dortige Durchsetzungsstelle und die antragstellende Person wurden entsprechend informiert. Die Aufnahme des Durchsetzungsverfahrens im Saarland erfordert allerdings einen neuen Antrag. Die antragstellende Person wurde darüber informiert.\nArzt- und Psychotherapeutensuche der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein\n\nAntrag vom: 12.12.2022\n\nURL: https://arztsuche.kvsh.de\n\nBeteiligte öffentliche Stelle: Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein\n\nGemeldete Barriere: Das Menü der Seite werde nicht per Screenreader ausgegeben. Das Formular sei bei Nutzung eines Screenreaders nicht ausfüllbar. Es fehle eine Erklärung zur Barrierefreiheit.\n\nStand des Verfahrens: Nicht abgeschlossen:\nNach längerem Austausch wird zurzeit geprüft, ob die Seite komplett abgeschaltet wird, da die Seite www.116117.de<http://www.116117.de> der Kassenärztlichen Vereinigung auf Bundesebene eine ähnliche Funktionalität bereitstelle. Laut Aussage der KVSH sei der Prozess aktuell in der Endabstimmung, daher erwartet die Beschwerdestelle eine zeitnahe Entscheidung.\nDas Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein\n\nAntrag vom: 22.08.2023\n\nDokument: Gesetz- und Verordnungsblatt (GVOBl) Schleswig-Holstein\n\nURL:\nhttps://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerienbehoerden/\nIV/Service/GVOBl/gvobl_node.html\n\nBeteiligte öffentliche Stelle: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein\n\nGemeldete Barriere: Das Dokument - beispielhaft Ausgabe Nr. 10 vom 27. Juli 2023 - werde als nicht-barrierefreier Scan auf der Seite des Ministeriums veröffentlicht.\n\nStand des Verfahrens: Abgeschlossen (erfolgreich).\nDas Verfahren ist insoweit abgeschlossen, dass von den Verantwortlichen an einer Lösung gearbeitet wird. Die Beschwerdestelle sieht daher aktuell keinen weiteren Handlungsbedarf. Eine elektronische Verkündigung des Dokumentes ist frühestens ab Januar 2025, andernfalls ab Januar 2026 zu erwarten. Hintergrund für die Länge des Verfahrens ist der besondere rechtliche Rahmen der Verkündigung durch das Gesetz- und Verordnungsblatt.\nAmt Büsum-Wesselburen\n\nAntrag vom: 18.09.2023\n\nURL: https://www.amt-buesum-wesselburen.de\n\nBeteiligte öffentliche Stelle: Amt Büsum-Wesselburen\n\nGemeldete Barriere: Es sei keine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlicht.\n\nStand des Verfahrens: Nicht abgeschlossen.\nSeit Eingang der Beschwerde wurde die Webseite neu aufgesetzt und eine neue Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt. Es ist davon auszugehen, dass das Verfahren zeitnah auch formal (erfolgreich) abgeschlossen wird.\nRechtsmittelbelehrung:\nGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Landtagsverwaltung Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70 in 24105 Kiel Widerspruch erhoben werden.\nIch hoffe sehr, Ihnen mit dieser Rückmeldung auf Ihre Anfrage behilflich gewesen zu sein.\nSollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehe ich hierfür gerne zur Verfügung.\nMit freundlichen Grüßen",
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Sie haben einen Anspruch auf Zugang zu den begehrten Informationen nach\n§ 3 S. 1 des IZG-SH vom 19.01.2012 (GVOBl. 2012, S. 89). Danach hat jede natürliche oder juristische Person ein Recht auf freien Zugang zu den Informationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt.\nDie Beschwerdeverfahren in einer Übersicht:\n\nAnträge auf Einleitung eines Beschwerdeverfahren: 2\n\nIn 2023 erfolgreich abgeschlossene Beschwerdeverfahren: 1\n\nIn 2023 nicht erfolgreich abgeschlossenen Beschwerdeverfahren: 1\n\nIn 2023 nicht abgeschlossene Beschwerdeverfahren: 2\nOnlinewache\n\nAntrag vom: 26.06.2020\n\nURL: https://sh.onlinewache.polizei.de\n\nBeteiligte öffentliche Stelle: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein\n\nGemeldete Barriere: Die Anwendung sei nicht per Screenreader nutzbar. 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