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    "subject": "WG: Auskunft zur Mitgliedschaft/Austritt aus dem Verband \"Zukunft Gas e.V.\" [#297267]",
    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\n\r\ngemäß Ihrer E-Mail vom 15.01.2024 erhalten Sie die folgenden Antworten:\r\n\r\n\r\n- eine Auskunft darüber, ob Ihr Unternehmen (oder ggf. Ihr Tochterunternehmen) weiterhin Mitglied im Verband \"Zukunft Gas e.V.\" ist, oder ob die Mitgliedschaft gekündigt wurde.\r\n\r\n            Die Mitgliedschaft wurde nicht gekündigt.\r\n\r\n\r\nFalls die Mitgliedschaft gekündigt wurde:\r\n\r\n- eine Auskunft und ggf. Dokumente zum Kündigungs- und Austrittsdatum und wenn möglich eine Begründung für die Entscheidung die Mitgliedschaft bei \"Zukunft Gas e.V.\" zu beenden.\r\n\r\n\r\nFalls die Mitgliedschaft weiterhin besteht:\r\n\r\n- eine Auskunft und ggf. Dokumente zu der Höhe der jährlich gezahlten Mitgliedgliedsbeiträge im Verband \"Zukunft Gas e.V.\" und wenn möglich eine Begründung für die Fortführung der Mitgliedschaft.\r\n\r\nUnsere Mitgliedschaft im Zukunft Gas e.V. nutzt dem Austausch mit anderen Akteuren der Branche innerhalb eines Netzwerks aus Energiewirtschaft, Marktpartner:innen und Politik, um gemeinsame Interessen zu fördern. Wir bringen als Gemeinschaft die Transformation des Energiesystems hin zur Klimaneutralität bspw. mit Grünen Gasen wie Biogas oder Wasserstoff voran. Der Verband bündelt gemeinsame Interessen und vertritt diese gegenüber Endverbraucher:innen, Kunden, Politik, Wissenschaft und den Medien.\r\n\r\n\r\nBezüglich den Mitgliedsbeiträgen möchten wir darauf hinweisen, dass dem Informationsanspruch auch in der Sache der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 LTranspG entgegensteht. Es ist anerkannt, dass der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auch für Unternehmen und Einrichtungen, die von kommunalen Körperschaften nach den Vorschriften der Kommunalverfassung in einer Rechtsform des privaten oder öffentlichen Rechts geführt werden, gilt, sofern die Teilnahme am Wirtschaftsverkehr betroffen ist. Dies ist vorliegend der Fall, da unser Unternehmen im Wettbewerb mit anderen privaten Energieversorgungsunternehmen steht. Träger von Geschäftsgeheimnissen ist zum einen unser Unternehmen, da die freiwilligen Mitgliedschaften in Verbänden, Organisationen etc. nebst deren Finanzierung Unternehmensinterna betreffen, die nicht offenkundig sind und an deren Geheimhaltung ein anerkennenswertes Interesse besteht. Kommunale Stadtwerke wie unser Unternehmen stehen im Wettbewerb mit privaten Energieversorgern, die keiner Informationspflicht unterliegen und die damit Aufwendungen für Interessenvertretungen nicht offenlegen müssen. Die Gewährung des Informationszugangs würde demnach zu einem Wettbewerbsnachteil unseres Unternehmens gegenüber den privaten Konkurrenten führen. Zum anderen wären auch Geschäftsgeheimnisse des betroffenen Verbandes Zukunft Gas e.V. betroffen.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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