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    "subject": "Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG, Anfragenr: 299600",
    "content": "Sehr geehrter Herr Deuerlein,\n\nmit dem vorbenannten Antrag begehren Sie Auskunft zu Gutscheinen für den \"Ofenführerschein\", die Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt wurden; insbesondere zu hierdurch entstandenen Kosten und in diesem Zusammenhang geführtem Schriftverkehr mit der Firma Smart Forward Minds GmbH.\n\nDie begehrten Auskünfte können wir Ihnen leider nur teilweise erteilen.\n\nDie gewünschten Informationen zur Ofenakademie finden Sie auf der offiziellen Internetseite (https://www.ofenakademie.de/landkreis-ludwigsburg/).\n\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kreises (https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/umwelt-technik-klimaschutz/klimaschutz/aktuelles/).\n\nIm Übrigen lehnen wir Ihren Antrag ab.\n\nBegründung:\nDer Antrag auf Informationszugang ist gemäß § 6 S. 2 LIFG abzulehnen.\nDas LIFG enthält in § 6 einen absoluten Ausschlusstatbestand des Informationszugangsrechts für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind unter anderem alle Tatsachen, die im Zusammenhang mit einem wirtschaftlichen Interesse Landkreises Ludwigsburg oder Dritter, wie der Firma Smart Forward Minds GmbH, stehen.\n\nRechtsbehelfsbelehrung:\nSoweit Sie durch diesen Bescheid beschwert sind, können Sie innerhalt eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht in Stuttgart mit Sitz in Stuttgart erheben.\n\nNeben der Beschreitung des förmlichen Rechtsweges haben Sie auch das Recht gemäß § 12 Abs. 2 LIFG die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit anzurufen.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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    "sender": "Landratsamt Ludwigsburg",
    "status_name": "Anfrage abgeschlossen",
    "last_modified_at": "2024-04-01T11:27:07.819349+02:00"
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