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    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nunsere Antworten erhalten Sie beigefügt per Mail in rot. Wir hoffen Ihrem Antrag damit kostenfrei zu entsprechen und würden uns über Ihre Bestätigung freuen.\r\n\r\nVielen Dank\r\n\r\nIhr Team Anliegenmanagement\r\n\r\n\r\n-----Ursprüngliche Nachricht-----\r\n\r\nVon: << Antragsteller:in >>\n\r\nGesendet: Freitag, 16. Februar 2024 10:04\r\n\r\nAn: Bezirksamt Wandsbek <<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>>\r\n\r\nBetreff: [EXTERN] Straßenschäden Ahrensburger Weg 143 - 135 [#300268]\r\n\r\n\r\nAnfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG\r\n\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\n\r\nAus gegebenem Anlass möchte ich Sie Folgendes fragen:\r\n\r\nI.                     Sind Ihnen die \"Straßenschäden\" im Ahrensburger Weg 143 - 135, also ab der Landesgrenze, in 22359 Hamburg, bekannt?\r\n\r\nDie Schäden sind dem Bezirk bekannt.\r\n\r\nII.                   Wenn ja: Welche Maßnahmen sind abgedacht, um diese Straßenschäden zu beseitigen? Ist eine großflächige Sanierung des betroffenen Straßenabschnitts abgedacht, oder nur ein kleinteiliges \"Flicken\" etwa mit Kaltasphalt?\r\n\r\nAuf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel steht erstmal die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherung im Vordergrund, also das Flicken mit Kaltasphalt. Perspektivisch ist der Abschnitt im Deckenprogramm des Bezirkes. Die aktuell in 2024 zur Verfügung stehenden Mittel reichen jedoch nicht aus, um alle Straßenschäden im Bezirk Wandsbek zu beseitigen, so dass hier Prioritäten gesetzt werden müssen. Basis dieser Prioritäten sind u.a. die Schadensbilder, die entstehenden Unterhaltungskosten und die Verkehrsbelastung, es kann im Laufe des Jahres zu Veränderungen des Rankings von Straßenzügen kommen.\r\n\r\nIII: Ist aufgrund der großflächig der Straßenschäden und Vielzahl an großen Schlaglöchern (bereits) LSBG sachlich zuständig?\r\n\r\nDer LSBG ist für Hauptverkehrsstraßen zuständig, der Ahrensburger W. ist eine Bezirksstraße.\r\n\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).\r\n\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.\r\n\r\n\r\nIch bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\n\r\nIch verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.\r\n\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.\r\n\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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