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"subject": "Implementierung einer Warteschlangenfunktion für das Online-Terminbuchungssystem des LEA Berlin [#301275]",
"content": "Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nDie Terminbuchungsfunktion zeigt über Wochen keine freien Termine an. Trotzdem ist es möglich private Dienstleister zu beauftragen, die vermutlich durch computergestützte Dauerabfragen Termine gegen Eintgelt beschaffen können. Dadurch ist es für alle anderen Terminsuchenden nahezu unmöglich einen Termin ohne erheblichen Zeitaufwand zu bekommen.\r\n\r\nDies könnte durch die Implementierung einer Warteschlangenfunktion unterbunden werden. Darin gibt jeder Terminsuchende sein Anliegen und Kontaktdaten an. Freie Termine werden automatisch der einmalig getätigten Anfrage zugewiesen und können in einem bestimmten Zeitfenster, welches mit dem Terminabstand skaliert, bestätigt werden. Dadurch müssten Terminsuchende nicht mehr Zeit mit endlosen Terminanfragen verschwenden und kommerzielle Anbieter würden sich nicht mehr an der Not Terminsuchender bereichern.\r\n\r\nIst so eine Funktion geplant? Falls nicht, was wird zeitnah getan, um den Terminfindungsprozess technologisch zu vereinfachen?\n\nDies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nIch möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\r\n\r\nIch verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.\r\n\r\nIch widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 301275\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/301275/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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