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"subject": "AW: Lichtsignalanlagen [#299222]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nin der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) im Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) melde ich mich heute bei Ihnen. \r\n\r\nSie hatten am 04.02.2024 mit Ihrer Anfrage #299222 den Antrag auf Auskunftspflicht gestellt.\r\nDies ist ein Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Danach hat jede Person nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf unverzüglichen Zugang zu allen vorliegenden Informationen der auskunftspflichtigen Stellen (§ 1 Abs. 2 HmbTG). \r\nAuskunftspflicht ist die Pflicht, Informationen auf Antrag nach Maßgabe dieses Gesetzes zugänglich zu machen (§ 2 Abs. 7 HmbTG). Der LSBG ist eine auskunftspflichtige Stelle (§ 2 Abs. 5 HmbTG). \r\n\r\nEine von Ihnen angefragte Liste der geplanten Modernisierungen an den Lichtsignalanlagen gibt es nicht. Wir können Ihnen entsprechend keine Unterlagen zur Verfügung stellen.\r\n\r\nGemäß § 13 Abs. 4 HmbTG werden für Amtshandlungen nach diesem Gesetz Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz (GebG) vom 05. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) vom 05. November 2013 (HmbGVBl. S. 456) in der jeweils geltenden Fassung erhoben. - Im vorliegenden Fall entstehen Ihnen keine Gebühren für die obige Auskunft.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
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