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    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nSie hatten am 23.02.2024 mit dem Verweis auf das HmbTG den Antrag auf Auskunftsersuchen an den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) gestellt.\r\n\r\nIn der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des HmbTG im LSBG melde ich mich heute bei Ihnen.\r\n\r\nNach interner Prüfung kann ich Ihnen mitteilen, dass der LSBG für Ihre Anfrage nicht zuständig ist. Die Anfragen über den Melde-Michel werden automatisch an die zuständigen Bezirke weitergeleitet. Sofern Sie das Gebiet vielleicht auf einen Bezirk eingrenzen können, fragen Sie dafür doch beim zuständigen Bezirksamt an. Der LSBG hat mit Meldungen durch den Melde-Michel keine Berührungspunkte.\r\n\r\nGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, Sachsenfeld 3-5, 20097 Hamburg, erhoben werden.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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