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"subject": "Anfrage Nr. 297678",
"content": "Sehr geehrter Herr Scharfenort,\nwir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage nach IFG NRW vom 18.01.2024 gerichtet an die Stadt Duisburg. Ihr Anliegen wurde der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR am 20.02.2024 vorgelegt, mit der Bitte, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen.\nDie Wirtschaftsbetriebe Duisburg haben bisher noch keine Bußgeldverfahren nach §12 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung erhoben. Das liegt zum einen an dem bislang milden Winter und zum anderen daran, dass die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR die Kundinnen und Kunden zunächst anschreiben und um Behebung des Mangels bitten. Da dies bisher dann auch zeitnah durchgeführt wurde, wurden keine Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.\nÜberprüfungen hinsichtlich der Winterwartung können aufgrund der temporären Entwicklung der Witterung und der Größe des Stadtgebietes natürlich nur sporadisch durchgeführt werden. Wir haben 4 MitarbeiterInnen im Einsatz, die sich u.a. um Kontrollen zum Thema Straßenreinigung/Winterdienst kümmern. Diese tragen dazu bei, dass Anwohnende angeschrieben und zur Beseitigung des Missstandes aufgefordert werden.\nWir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten.\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Kommunalverwaltung Duisburg",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-02-29T14:57:05.331957+01:00"
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