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"subject": "Ihr IFG-Auskunftsersuchen",
"content": "Polizeipräsidium Köln Köln, 21.03.2024\nZA 11 - Datenschutz (IFG NRW) Az.: ZA 11 - 22.57.04.20 - 6/24\n\n\nHerrn\n[geschwärzt]\n\n- per E-Mail -\n\n\nAuskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)\n\nIhr Antrag vom 13.03.2024\n\n\n[geschwärzt],\n\nmit dem im Bezug genannten Schreiben beantragten Sie Informationen zur Nutzung der Funktion Advanced Mobile Location (AML) bei eingehenden Notrufen unter der 110 von Mobilfunk-Endgeräten.\n\nNach Prüfung Ihres Antrags teile ich Ihnen Folgendes mit:\n\nBehördenintern wurde Rücksprache über das vorliegende Auskunftsersuchen gehalten. Die Zuständigkeit zur Beantwortung obliegt dem Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW).\nAus diesem Grund kann das Auskunftsersuchen nicht durch das Polizeipräsidium Köln beantwortet werden.\n\nIch habe Ihre Anfrage zur weiteren Bearbeitung an das LZPD weitergeleitet. Sie werden von dort gesondert eine Rückmeldung erhalten.\n\nAbschließend wird darauf hingewiesen, dass Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen, sofern Sie die gegebene Auskunft nicht zufrieden stellen sollte.\n\n\nMit freundlichen Grüßen\n[geschwärzt]\n\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n\n[geschwärzt]\n[geschwärzt], [geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n\n[geschwärzt] +[geschwärzt], [geschwärzt]\n[geschwärzt] +[geschwärzt]\n\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]",
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