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"subject": "Neue Ausgabe der \"Technischen Richtlinie BOS - Geräte für die digitale Funkalarmierung\" [#303836]",
"content": "Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nFragen an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationswesen und Zentralprüfstelle für drahtlose Fernmeldegeräte bei der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg:\r\n\r\n\r\nUnter\r\nhttps://www.lfs-bw.de/fileadmin/LFS-BW/themen/funk/pruefstelle/dokumente/TRBOS-Digitale_Alarmierung.pdf\r\nwird das folgende Dokument bereit gestellt:\r\n\"\r\nTechnische Richtlinie der Behörden und Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS)\r\nGeräte für die digitale Funkalarmierung\r\n\r\nStand: April 2011\r\n\r\nHerausgeber:\r\nAusschuss für Informations- und Kommunikationswesen (AIuK) des Arbeitskreises V\r\n„Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz, Zivilverteidigung” der Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien der Länder\r\n\r\nRedaktion:\r\nAusschuss für Informations- und Kommunikationswesen und Zentralprüfstelle für drahtlose Fernmeldegeräte bei der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg\r\n\"\r\n\r\nDiese Ausgabe ist mittlerweile fast 13 Jahre alt und stellenweise veraltet.\r\n\r\nBeispiel 1:\r\nIn 2 Bundesländern (Bayern und Hessen) kommt digitale Alarmierung über das BOS-Digitalfunknetz zum Einsatz.\r\nDies ist im oben genannten Dokument bislang nicht berücksichtigt.\r\n\r\nBeispiel 2:\r\nDie Infirmationssicherheit der Geräte für die digitale Funkalarmierung ist im oben genannten Dokument bislang nicht berücksichtigt.\r\nHier besteht jedoch offensichtlich Handlungsbedarf.\r\nSo heißt es z.B. in einer Anhörung von Sachverständigen im Thüringer Landtag zur Einführung von digitaler Alarmierung in Thüringen:\r\n\"\r\nDie Informationssicherheit der auf dem Markt befindlichen digitalen Funkmeldeempfänger nach POCSAG-Standard wird von der AG KRITIS als teilweise mangelhaft erachtet.\r\nVon Mitgliedern der AG KRITIS wurden Fälle in mehr als 10 Rettungsleitstellen-Bereichen aufgedeckt, in denen digitale Funkmeldeempfänger von Feuerwehr-Angehörigen manipuliert wurden. Die ursprünglich verschlüsselt ausgesendeten Alarmierungsnachrichten wurden von Feuerwehr-Angehörigen dann unverschlüsselt im Klartext und frei zugänglich im Internet veröffentlicht.\r\n[siehe https://ag.kritis.info/2022/05/20/datenabfluss-bei-feuerwehr-und-rettungsdienst/]\r\nDer Kryptierungs-Schlüssel der Funkmeldeempfänger wurde sogar in einem Fall aus dem Gerät extrahiert und im Internet zum Kauf angeboten „zur freien Verwendung“.\r\nHier besteht seitens der Endgeräte-Hersteller offensichtlich noch erheblicher Nachholbedarf bei der\r\nInformationssicherheit der digitalen Funkmeldeempfänger.\r\n\"\r\nsiehe:\r\nhttps://beteiligtentransparenzdokumentation.thueringer-landtag.de/fileadmin/Redaktion/Beteiligtentransparenzdokumentation/Dokumente/7-8910/3_Parl_Anhoerungsverf/Z7-3178/Z7-3178.pdf\r\n\r\n\r\nMeine Fragen an die Redaktion:\r\n\r\n1) Befindet sich die \"Technischen Richtlinie BOS - Geräte für die digitale Funkalarmierung\" aktuell in der Überarbeitung ?\r\n\r\n2) Wie ist der Zeitplan für die Veröffentlichung einer aktualisierten Ausgabe der \"Technischen Richtlinie BOS - Geräte für die digitale Funkalarmierung\" ?\r\n\r\n3) Wird bei der Überarbeitung der \"Technischen Richtlinie BOS - Geräte für die digitale Funkalarmierung\" auch zivilgesellschaftlichen Gruppen die Möglichkeit der Teilnahme eröffnet ?\r\n\r\n\r\nVielen Dank.\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 303836\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/303836/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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