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"subject": "WG: [EXTERN] Prüfberichte zur Funktionstüchtigkeit medizinischer Geräte in Haftanstalten [#301925]",
"content": "Sehr geehrte Frau Winter, \r\n\r\nmit Ihrem elektronisch eingegangenen Schreiben vom 4.3.2024 bitten Sie um Zusendung folgender Informationen: Prüfberichte des TÜV bzw. beauftragter Subunternehmer aus den Jahren 2021, 2022 und 2023 zur Funktionstüchtigkeit medizinischer Geräte in Haftanstalten Ihres Bundeslandes. Zudem bitten Sie um eine Vorab-Mitteilung über die Höhe von etwaig anfallenden Kosten. \r\n\r\nFür den abgefragten Zeitraum von drei Jahren liegen schätzungsweise 1.000 Berichte mit durchschnittlich fünf Seiten vor. Ihr Begehren beinhaltet somit ungefähr 3.000 Anträge auf Auskunftserteilung nebst Herstellung von Kopien. \r\n\r\nNach vorläufiger Einschätzung entstünden für die Bescheidung eines Ihrer ca. 3.000 Anträge Gebühren von 15-30 EUR zzgl. ab der elften Kopie in schwarz-weiß Kosten von 0,16 EUR pro Seite. Die genaue Gebührenhöhe ist abhängig vom Umfang des jeweiligen Berichts.\r\n \r\nDem liegen folgende Erwägungen zu Grunde: Die von Ihnen erbetenen Auskünfte sind voraussichtlich gebührenpflichtig gem. § 13 Abs. 6 HmbTG, § 2 Abs. 1 HmbGebG, § 1 Abs. 1 HmbTGGebO. Die Auskunft ist im Gebührenrahmen der Nr. 1.3.1.1 der Anlage zur HmbTGGebO einzuordnen, denn das Zugänglichmachen der von Ihnen gewünschten Informationen verursacht einen gewöhnlichen Prüfungsaufwand. Die Prüfung beinhaltet insbesondere das Vorliegen von Ausnahmetatbeständen gem. §§ 4 ff. HmbTG. Die Berichte umfassen durchschnittlich jeweils fünf Seiten. Die Erteilung einer einfachen (gebührenfreien) Auskunft gem. § 1 Abs. 3 Nr. 1 HmbTGGebO liegt daher nicht vor. \r\n\r\nBitte teilen Sie mir vor diesem Hintergrund mit, ob und ggf. mit welchem geänderten Inhalt Sie Ihre Auskunftsanträge aufrechthalten.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Behörde für Justiz und Verbraucherschutz",
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"last_modified_at": "2024-03-28T10:09:56.260024+01:00"
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