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"subject": "Unterlagen zur Notfallübung der Autorisierten Stelle Rheinland-Pfalz am 25.01.24 [#304438]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nUnter\r\nhttps://digitalfunk.rlp.de/service/presse/detail/stoerung-notfall-krise-was-nun\r\nheißt es am 08.02.24:\r\n\r\n\"\r\n08.02.2024 | Notfallübung der 'AS RP\r\nStörung, Notfall, Krise! Was nun?\r\n\r\nAm Donnerstag, den 25.01.24 fand in der AS RP (Autorisierte Stelle Digitalfunk BOS) eine Notfallübung in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) statt.\r\nBegleitet und beobachtet wurde die Übung von Herrn Alexander Lorenz/BDBOS, welcher dem Notfallteam die unterschiedlichen Szenarien nach dem vorab erstellten Skript vorgab. \r\nDas erste Szenario: Simuliert wurde eine Hochwasserlage und ein gleichzeitiger Stromausfall in weiten Teilen des Landes Rheinland-Pfalz und Hessen. Parallel dazu fanden geplante Wartungsarbeiten an BOS-Funkstandorten statt, die die Nutzung des Digitalfunks stark beeinträchtigten. Der sofort in der AS RP gebildete Notfallstab unterteilte die Szenarien in unterschiedliche Schweregrade, um eine schnelle Erfassung der Problemstellung zu ermöglichen und erste Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Herr Alexander Kessel, Leiter des Notfallstabes, koordinierte die erforderlichen Maßnahmen. Dabei lag der Fokus auf der schnellen Feststellung der Störungslage auf den Digitalfunk BOS und der Zuweisung spezifischer Aufgaben an die verschiedenen Sachgebebiete der AS RP. Die höchste Priorität hatte die Wiederherstellung eines störungsfreien Betriebs der TETRA Basisstationen, um eine Koordination und Kommunikation aller BOS Kräfte - insbesondere in einer solchen Lage - schnellstmöglich wieder sicherzustellen!\r\nIm Verlauf der Übung wurden durch die BDBOS immer wieder neue Aufgaben an den Notfallstab der AS RP übertragen. U.a. wurde die vollständige Evakuierung des Notfallstabes und der Servicestelle der AS RP in ein anderes Gebäude aufgrund widriger Wetterbedingungen geprobt. Ziel dieser Planübung war es, alle denkbaren Störungen im Digitalfunknetz unverzüglich, sicher und effektiv zu bewältigen. Zudem wurde durch Erkenntnisse aus der Übung die Notfallpläne und -prozesse weiterentwickelt, um im Ernstfall eine schnelle und effiziente Reaktion gewährleisten zu können.\r\nAm Ende erhielt das Team um den Notfallstab ein positives Feedback: Die führende Einheit zeigte eine solide Performance bei Störungen, Notfällen und anderen Herausforderungen. Dabei wurden wichtige Erkenntnisse sowohl bei der Fehlerbehebung als auch in der Teamarbeit gewonnen. Eine solide Vorbereitung ist dabei wesentlicher Baustein des Erfolges, wie der Notfallstab der AS unter Beweis stellen konnte. Abschließend erzielte der Leiter des Notfallstabes Herr Alexander Kessel die Schlussfolgerung: \"Wir sind gut vorbereitet!\" \r\n\"\r\n\r\n\r\nMein Anliegen:\r\n\r\nZitat: \r\n\"Begleitet und beobachtet wurde die Übung von Herrn Alexander Lorenz/BDBOS, welcher dem Notfallteam die unterschiedlichen Szenarien nach dem vorab erstellten Skript vorgab.\r\n[...]\r\nIm Verlauf der Übung wurden durch die BDBOS immer wieder neue Aufgaben an den Notfallstab der AS RP übertragen.\"\r\n\r\n1) Bitte stellen Sie das \"vorab erstellte Skript\" von Herrn Alexander Lorenz zur Verfügung.\r\n\r\n2) Bitte stellen Sie die Aufstellung der Aufgaben zur Verfügung welche \"durch die BDBOS immer wieder [...] an den Notfallstab der AS RP übertragen\" wurden.\r\n\r\n3) Bitte stellen Sie den Beobachtungsbericht des Herrn Alexander Lorenz zur Notfallübung zur Verfügung.\r\n\r\nVielen Dank.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 304438\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/304438/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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