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"subject": "Aktuelle Dienstansweisungen zum Einsatz von IT-Assistenzsystemen und Künstlicher Intelligenz im BAMF und Schulungdokumente [#305670]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nIst die Dienstanweisung zur Identitätsfestellung im Asylverfahren, die dem BAMF im Jahr 2018 zur Verfügung gestellt wurde (siehe Anfrage #29239), noch aktuell? Falls nicht, könnten Sie bitte die aktuelle Dienstanweisung zur Verfügung stellen? \r\n\r\nKönnten Sie bitte die Dienstanweisung für das Assistenzsystem für Sicherheitsmeldungen zur Verfügung stellen? \r\n\r\nGemäß der Antwort von der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage ‘Einsatz von IT-Assistenzsystemen und Künstlicher Intelligenz im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge’ (Drucksache 20/9419): ‘Es findet eine Sensibilisierung der Entscheidenden durch dedizierte Schulungen statt’ (Antwort 29(g), seite 16). Sind die Folien und Interpretationshilfen, die 2018 vom BAMF herausgegeben wurden (siehe Anfrage #29124), noch relevant und werden sie noch für diese Schulung verwendet? Falls nicht, könnten Sie bitte die aktualisierte Version zur Verfügung stellen?\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nLudivine Stewart\n\n\n\n\nAnfragenr: 305670\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/305670/\n\nPostanschrift\nLudivine Stewart\n<< Adresse entfernt >> \r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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