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    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nbezugnehmend auf Ihre Anfrage geben wir Ihnen nachstehend die Antwort der Bundestierärztekammer, welcher die Tierärztekammer Schleswig-Holstein als Mitglied angeschlossen ist, zur Kenntnis: \r\n\r\n\"Protokolle der BTK sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Insbesondere sind sie für die Gremien der BTK gedacht, die LTKS bekommen sie als Mitglieder zur Information. Auch die antworten der AG GOT gehören als Anlage zum Protokoll dazu. Diese haben die Kammern als Information darüber bekommen, wie die Experten in der Arbeitsgruppe verschiedene Sachverhalte einschätzen. Manche Kammern orientieren sich daran manche nicht.\"\r\n\r\nDa es sich nicht um Protokolle unserer Gremien handelt und die BTK keine Ober- oder Aufsichtsbehörde ist, sondern nur ein Verein, in dem die TK Schleswig-Holstein freiwillig Mitglied ist, kann eine Herausgabe von Informationen nicht erfolgen. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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    "sender": "Tierärztekammer Schleswig-Holstein",
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