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    "subject": "AW: Tagesordnungen von Gremien seit 2018 und weitere Unterlagen - Starke Projekte GmbH [#301682]",
    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nich bitte die verspätete Antwort zu entschuldigen.\r\n\r\nIn Bezug auf Ihre E-Mail vom 1.3.2024 und Ihr darin geltend gemachtes Auskunftsverlangen, weisen wir dieses Verlangen zurück.\r\n\r\nWie Sie in Ihrer E-Mail ausführen, gilt das IFG NRW gemäß § 2 Abs. 4 IFG NRW auch für juristische Personen des Privatrechts, sofern diese öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen. Eine öffentlich-rechtliche Aufgabe wird durch eine Privatrechtsperson im Sinne von § 2 Abs. 4 IFG NRW wahrgenommen, wenn es sich um eine gemeinwohlerhebliche Aufgabe handelt, die im öffentlichen Recht wurzelt, diese Aufgabe durch einen zu ihrer Erfüllung berufenen Hoheitsträger auf ein Privatrechtssubjekt übertragen worden ist und dieses durch den Hoheitsträger beherrscht wird. Aufgabe der Starke Projekte GmbH ist gemäß des von Ihnen bereits zitierten Gesellschaftszweck die Tätigkeit als zentrale Beschaffungsstelle gemäß § 120 Abs. 4 GWB zur Unterstützung öffentlicher Auftraggeber, insbesondere der Kommunen, im Rheinischen Revier. Es handelt sich damit nicht originär um Aufgaben des Gemeinwohls, sondern, wie es in § 120 GWB heißt, um eine besondere Methode oder Instrument in Vergabeverfahren, um Verfahrensabläufe zu bündeln, effizienter zu gestalten und öffentliche Auftraggeber zu entlasten.\r\n\r\nGemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW bezieht sich das Informationsrecht auf die bei „der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen“. Die von Ihnen verlangten Informationen beziehen sich nicht auf solche einer von der Starken Projekte GmbH ggfs. übernommenen öffentlich-rechtlichen Aufgabe wie die Beschaffung von Leistungen, sondern auf rein innerorganisatorische Angelegenheiten, für welche ausweislich des Gesetzestextes keine Informationspflicht besteht.\r\n\r\nInsofern geht Ihr Hinweis auf das Urteil des OVG NRW vom 17.11.2020 fehl. In diesem Urteil ging es um Fragen, die sich ganz konkret auf die im Zusammenhang mit den gemeinwohlorientierten Aufgaben der Stiftung der Sparkasse und die hierzu verwandten Gelder richteten, nämlich „an wen und in welcher Höhe in dem Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 31. März 2015 Ausschüttungen durch die Stiftung für Kulturpflege der Sparkassen M., Zweckverbandssparkasse der Städte M. und T, erfolgten, mit welchem Verwendungszweck die jeweilige Ausschüttung erfolgte, ob, wie und mit welchen Ergebnissen Kontrollen über die Zuführung der bereitgestellten Mittel zu den jeweiligen Verwendungszwecken erfolgten, ob und warum die Stiftung ausschließen kann, dass die Ausschüttungen an die Stadt M. weitergeleitet wurden und wie hoch das Stiftungsvermögen jeweils am Beginn der Kalenderjahre 2013, 2014 und 2015 war“.\r\n\r\nDie von Ihnen angeforderten Informationen stehen in keinerlei Zusammenhang mit der Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben, die Fragestellung ist schon vom Gesetzeszweck nicht gedeckt. Bezweckt wird nämlich eine kontrollier- und berechenbarere Gestaltung der Arbeitsweise der öffentlichen Verwaltung und deren Entscheidungen für die Bevölkerung. Insoweit soll die öffentliche Verwaltung transparenter und ihre Entscheidungen besser nachvollziehbar werden, was letztendlich in einer größeren Akzeptanz des Handelns staatlicher Organe münden soll.\r\n\r\nWeiterhin ist nicht erkennbar, dass es sich bei den angeforderten Informationen um Umweltinformationen handelt, so dass auch unter diesem Aspekt kein Auskunftsrecht besteht.\r\n\r\nIm Übrigen sei auf § 4 Abs. 2 IFG NRW hingewiesen. Die Starke Projekte GmbH als juristische Person unterliegt den Berichts- und Veröffentlichungspflichten des Handelsrechtes, des Transparenzgesetzes sowie des PCGK NRW. Den Informationsinteressen der Allgemeinheit dürfte insoweit Genüge getan sein. Ergänzend ist zu erwähnen, dass die Starke Projekte GmbH für solche Auskunftsersuchen keine Gebühren nach VerwGebO IFG NRW erheben kann, eben weil sie weder Hoheitsträger ist noch eine Amtshandlung vorliegt.\r\n\r\nDamit ist festzuhalten, dass die Starke Projekte GmbH nicht verpflichtet ist, Zugang zu den geforderten Informationen zu geben.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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