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    "subject": "Antwort Gemeinde Merzenich: Vereinbarung Wiederbelebung Morschenich-Alt [#301678]",
    "content": "Az.: 80.7-005\r\n\r\nSehr << Antragsteller:in >>\n\r\nmit Datum vom 1. März 2024 haben Sie unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen sowie das Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen und das Verbraucherinformationsgesetz des Bundes eine Anfrage an unser Haus gerichtet. \r\n\r\nSie baten um Zusendung der „Vereinbarung zur Wiederbelebung von Morschenich-Alt“ und beziehen sich dabei auf eine am 8. Dezember 2023 veröffentlichte Presseerklärung des Unternehmens „Perspektive.Struktur.Wandel GmbH“. \r\n\r\nAus Ihrer Anfrage entnehmen wir, dass es Ihnen insbesondere um „[die] Konditionen der Rückgabe der Grundstücke und Gebäude von RWE (…)“ geht. \r\n\r\nDie von Ihnen erbetene Vereinbarung wurde in Form eines gemeinsamen von dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Gemeinde Merzenich mit der RWE Power AG unterzeichneten „Letter of Intents“ geschlossen. \r\n\r\nDie Vereinbarung können Sie unter folgenden Link auffinden: https://www.mhkbd.nrw/system/files/media/document/file/mhkbd_07.12.2023_anlage.pdf \r\n\r\nDes Weiteren dürfen wir Sie in diesem Zusammenhang auf die Beantwortung einer Kleinen Anfrage verweisen (LT-Drs.-Nummer 18/8456), in der auf den Erhalt der sechs Dörfer im Rheinischen Revier eingegangen wird. Die Landtags-Drucksache können Sie in der Parlamentsdatenbank des Landtages Nordrhein-Westfalen herunterladen. \r\n\r\nAuf die Erhebung einer Gebühr nach § 11 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen für die Beantwortung Ihrer Anfrage wird verzichtet. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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