GET /api/v1/message/894910/
HTTP 200 OK
Allow: GET, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/894910/",
    "id": 894910,
    "url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/keine-auskuenfte-ueber-kfz-zulassungsgebuehren/#nachricht-894910",
    "request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/302419/",
    "sent": true,
    "is_response": true,
    "is_postal": false,
    "is_draft": false,
    "kind": "email",
    "is_escalation": false,
    "content_hidden": false,
    "sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/8934/",
    "recipient_public_body": null,
    "status": "awaiting_response",
    "timestamp": "2024-04-12T12:49:05+02:00",
    "redacted": false,
    "not_publishable": false,
    "attachments": [],
    "subject": "WG: Keine Auskünfte über Kfz-Zulassungsgebühren [#302419]",
    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\ndie Zulassungsstelle hat mir Ihre Anfrage weitergeleitet. Sie haben und entsprechend dem LIFG, UVwG und dem VIG um Auskunft gebeten. \r\n\r\nZum LIFG: \r\n\r\nGerne erteile ich Ihnen Auskünfte zu amtlichen Informationen im Sinne von § 3 Ziffer des LIFG. Dabei handelt es sich um vorhandene, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen. Sie wollen Auskünfte zu den Gebühren, die wir im Rahmen der Erfüllung einer vom Bund festgesetzten Aufgabe verlangen. Die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) wurde zum 01.09.2023 vom Bundesministeriums für Digitales (BMVD) grundlegend geändert. In diesem Zusammenhang wurde auch die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) vom BMVD geändert. Beide Verfahren wurden entsprechend den einschlägigen Regelungen vom BMVD verkündet und veröffentlicht. Zu Detailfragen wenden Sie sich daher bitte an das BMVD. \r\n\r\nAuf unserer Homepage und auf den Internetseiten der Bundeverwaltung finden Sie ausführliche Informationen rund um die Kfz-Zulassungsverfahren.\r\n\r\nDie weiter von Ihnen aufgeführten Fragen, Anmerkungen und Kommentare beziehen sich nicht auf \"amtliche Informationen\" im Sinne des LIFG, sondern sind Fragen zur Organisation und kritische Bemerkungen, die wir durchaus selbstkritisch zur Kenntnisnehmen und an deren Verbesserungen wir arbeiten. \r\n\r\nZum UVWG: \r\n\r\nMir erschließt es sich nicht, inwiefern es sich hier um \"Umweltinformationen\" im Sinne des UVwG handeln soll. \r\n\r\nZum VIG: \r\n\r\nBei der Zulassung handelt es sich nicht um Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches oder um Verbraucherprodukt im Sinne des § 2 Nr. 25 Produktsicherheitsgesetz. \r\n    \r\nMit freundlichen Grüßen",
    "redacted_subject": [
        [
            false,
            "WG: Keine Auskünfte über Kfz-Zulassungsgebühren [#302419]"
        ]
    ],
    "redacted_content": [
        [
            false,
            "Sehr "
        ],
        [
            true,
            "<< Antragsteller:in >>"
        ],
        [
            false,
            "\n\r\ndie Zulassungsstelle hat mir Ihre Anfrage weitergeleitet. Sie haben und entsprechend dem LIFG, UVwG und dem VIG um Auskunft gebeten. \r\n\r\nZum LIFG: \r\n\r\nGerne erteile ich Ihnen Auskünfte zu amtlichen Informationen im Sinne von § 3 Ziffer des LIFG. Dabei handelt es sich um vorhandene, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen. Sie wollen Auskünfte zu den Gebühren, die wir im Rahmen der Erfüllung einer vom Bund festgesetzten Aufgabe verlangen. Die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) wurde zum 01.09.2023 vom Bundesministeriums für Digitales (BMVD) grundlegend geändert. In diesem Zusammenhang wurde auch die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) vom BMVD geändert. Beide Verfahren wurden entsprechend den einschlägigen Regelungen vom BMVD verkündet und veröffentlicht. Zu Detailfragen wenden Sie sich daher bitte an das BMVD. \r\n\r\nAuf unserer Homepage und auf den Internetseiten der Bundeverwaltung finden Sie ausführliche Informationen rund um die Kfz-Zulassungsverfahren.\r\n\r\nDie weiter von Ihnen aufgeführten Fragen, Anmerkungen und Kommentare beziehen sich nicht auf \"amtliche Informationen\" im Sinne des LIFG, sondern sind Fragen zur Organisation und kritische Bemerkungen, die wir durchaus selbstkritisch zur Kenntnisnehmen und an deren Verbesserungen wir arbeiten. \r\n\r\nZum UVWG: \r\n\r\nMir erschließt es sich nicht, inwiefern es sich hier um \"Umweltinformationen\" im Sinne des UVwG handeln soll. \r\n\r\nZum VIG: \r\n\r\nBei der Zulassung handelt es sich nicht um Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches oder um Verbraucherprodukt im Sinne des § 2 Nr. 25 Produktsicherheitsgesetz. \r\n    \r\nMit freundlichen Grüßen"
        ]
    ],
    "sender": "Landratsamt Biberach",
    "status_name": "Warte auf Antwort",
    "last_modified_at": "2024-04-20T22:50:00.805500+02:00"
}