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"subject": "Ihre UIG-Anfrage - Klimaschädliche Subventionen [#304530]",
"content": "Sehr geehrter Herr Huthmacher,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage.\r\n\r\nIm Bericht zu umweltschädlichen Subventionen in Deutschland konzentrieren wir uns ausschließlich auf Schieflagen der Energiebesteuerung innerhalb der jeweiligen Verwendungszwecke Kraftstoff und Brennstoff. Hier liegen jeweils Referenzsteuersätze für die entsprechende Nutzung des Stoffes vor. Der geringere Energiesteuersatz auf Heizöl im Vergleich zu Diesel fällt daher nicht unter die UBA-Definition einer umweltschädlichen Subvention.\r\n\r\nDas Umweltbundesamt sieht Handlungsbedarf in der bestehenden Struktur und Höhe der Energiesteuersätze. Aus Sicht des Umweltbundesamtes ist es jedoch sinnvoll, den Niveauunterschied der Sockelbesteuerung zwischen der Besteuerung von Brenn- und Kraftstoffen zu erhalten, um sprunghafte Änderungen der Steuersätze mit negativen sozialen und wirtschaftlichen Wirkungen zu vermeiden. Dass der Verkehr mit weiteren negativen Umwelteffekten wie Lärm und Flächenzerschneidung verbunden ist, die bei der Wärmebereitstellung für Gebäude keine Rolle spielen und die Besteuerung der Kraftstoffe rechnerisch auch Beiträge zur Finanzierung der Straßeninfrastrukturen erbringt, ist ein weiteres Argument für die Differenzierung der Steuersätze (vgl. CO2-Bepreisung in Deutschland (umweltbundesamt.de)<https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/factsheet_co2-bepreisung_in_deutschland_2019_08_29.pdf#page=5>).\r\n\r\nWir hoffen Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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