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    "subject": "Antrag vom 20. April 2024 auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)",
    "content": "Sehr geehrter Herr Müller,\n\nIhren Antrag vom 20. April 2024 nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) hat das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein, Kiel, am 22. April 2024 an den Landrat des Kreises Steinburg in Itzehoe weitergeleitet.\n\nBevor ich Ihren Antrag bescheide, werde ich der betroffenen Lebensmittelunternehmerin Gelegenheit geben, sich zu den für die Herausgabe der betriebsbezogenen Informationen erheblichen Tatsachen zu äußern.\n\nDie gesetzliche Regelfrist zur Bescheidung Ihres Antrages beträgt im Sinne des § 5 Absatz 2 Satz 1 VIG einen Monat. Diese Frist endet mit Ablauf des 22. Mai 2024.\n\nSie brauchen nichts weiter zu veranlassen - die Bescheidung Ihres Antrages erfolgt überdies kostenfrei.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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