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    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage an das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.\r\n\r\nFür die Schulform Berufskolleg gilt, dass bei den Abschlussprüfungen der unterschiedlichen Bildungsgänge unterschiedliche Prüfungstypen (zum Beispiel Berufsabschlussprüfungen nach Landesrecht, FHR-Prüfungen, Abiturprüfungen) auftreten. Daher müssen jedes Jahr sehr viele Abschlussprüfungsaufgaben entwickelt werden.\r\n\r\nAbschlussprüfungen können an Berufskollegs daher nach Ablauf der Sperrfristen in anderen Verwendungskontexten – ggf. auch auszugsweise – erneut zur Verwendung kommen.\r\n\r\nNach dem Rechtsgedanken des § 6 Satz 1 lit b) Informationsfreiheitsgesetz (IFG) i.V.m. dem nach § 2 Abs. 3 IFG sind der offensichtlich bezweckte Schutz vor Prüfungseinrichtungen (hier: Berufskollegs) und Schutz vor Informationen,\r\ndie auch zukünftig Gegenstand von Prüfungsverfahren sein werden, als Ausschlussgrund zu bewerten.\r\n\r\nZentralabitur-Abschlussprüfungen der Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen (Haupttermine) werden daher nicht im Rahmen des IFG zur Verfügung gestellt, sie sind aber über das Online-Angebot der Qualitäts- und Unterstützungsagentur QuA-LiS einsehbar. Sie finden die Prüfungsaufgaben der letzten drei Jahre des Beruflichen Gymnasiums für alle Bildungsgänge auf der Seite https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-berufliches - gymnasium/uebersicht/aktuelles.php.\r\n\r\nEinen Zugang zum genannten Portal erhalten Sie über die Schulleitung Ihres Berufskollegs.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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