HTTP 200 OK
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"subject": "Antrag vom 21. April 2024 auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)",
"content": "Sehr geehrte/r Frau/Herr Ram,\n\nIhren Antrag vom 21. April 2024 nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) hat das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein, Kiel, am 23. April 2024 an den Landrat des Kreises Steinburg in Itzehoe weitergeleitet.\n\nBevor ich Ihren Antrag bescheide, werde ich der betroffenen Lebensmittelunternehmerin Gelegenheit geben, sich zu den für die Herausgabe der betriebsbezogenen Informationen erheblichen Tatsachen zu äußern.\n\nÜberdies weise auch ich Sie darauf hin, dass Ihr Antrag nicht der gesetzlichen Form entspricht.\n\nGemäß § 4 Absatz 1 Satz 3 VIG soll der Antrag den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten.\nDa die Behörde auf Verlangen des Lebensmittelunternehmers dazu verpflichtet ist, die persönlichen Daten, wie Name und Anschrift, des Antragstellers offenzulegen, benötige ich Ihre vollständige Adresse sowie Ihren vollständigen Namen. Diese Daten werden ebenfalls auf der online Plattform \"fragdenstaat\" in dieser Form von den Antragstellern abgefragt.\nEin behördliches Abweichen von diesem Regelfall kann lediglich in Ausnahmefällen, a-typisch gelagerten Anfragen, gemacht werden.\nVorliegend handelt es sich bei Ihrer Anfrage jedoch um eben jenen Regelfall in Form einer Anfrage auf Informationsgewährung zu den \"beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen\" wie sie regelmäßig an den Landrat des Kreises Steinburg herangetragen werden.\n\nSomit bitte ich Sie um Mitteilung Ihrer vollständigen Anschrift, einschließlich, Name, Vorname, Straße und Hausnummer.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"Antrag vom 21. April 2024 auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)"
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