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    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage vom 8. März 2024, zu der wir selbstverständlich gerne Auskunft geben. Erlauben Sie mir bitte vorab den Hinweis, dass es sich bei Ihrer Anfrage um keinen Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) handelt. Nach dem haben Antragsberechtigte gegenüber den informationspflichtigen Stellen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Amtliche Informationen sind jede bei einer informationspflichtigen Stelle bereits vorhandene, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, außer Entwürfen und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen. Nach diesem Gesetz können Sie also z.B. Zugang zu Akten erhalten, die zu bestimmten Vorgängen vorliegen. Zu Ihrem Anliegen liegen dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Information jedoch keine amtlichen Informationen im Sinne der Legaldefinition vor.\r\n\r\n\r\nSelbstverständlich nehmen wir zu Ihrem Anliegen dennoch gerne Stellung. Die von Herrn Böhmermann im \"Magazin Royale\" thematisierten Fortbildungsangebote im Fortbildungskalendarium der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (LZK) eingetragenen Fortbildungen haben keine Anerkennung durch die Kammer erfahren haben. Das auf der Internetseite der LZK befindliche \"Fortbildungskalendarium\" für externe, nicht kammereigeene Fortbildungen stellt lediglich ein Dienstleistungsangebot für Kammermitglieder zum Auffinden von Fortbildungen dar, das nur deshalb veröffentlicht wird, da die LZK als Körperschaft des öffentlichen Rechts aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht nur ihre eigene Fortbildung anbieten und bewerben darf.\r\n\r\n\r\nDas Fortbildungskalendarium, das seit Jahren problemlos gelaufen ist und auch keinen Anlass zur Kritik geben hat, ist als Selbsteintragungssystem (für externe Fortbildungsveranstalter) konzipiert, da es der LZK nicht möglich ist, sämtliche Eintragungen selbst vorzunehmen. Die Kammer hat jedoch regelmäßig Eintragungen kontrolliert und auch Fortbildungsangebote gelöscht, die nicht zahnärztlicher Natur waren oder die falsche Angaben enthalten haben. Dass im vorliegenden Fall die in der Sendung ZDF Magazin Royale veranlassten und dargestellten Eintragungen nicht gelöscht wurden erklärt sich damit, dass diese aller Wahrscheinlichkeit erst kurz vor der Aufzeichnung der Sendung eingetragen wurden.\r\n\r\nUm einen solchen Missbrauch zu verhindern, werden die externen Fortbildungsveranstalter auf der entsprechenden Internetseite dezidiert darauf hingewiesen, dass die Selbsteintragung gewissen Vorgaben unterliegt die zu beachten sind. Den entsprechenden Text auf der Internetseite haben wir nachstehend zitiert:\r\n\r\n\r\n\"Alle Fortbildungsveranstalter haben die Möglichkeit, ihre geplanten Fortbildungsveranstaltungen in das Online-Fortbildungskalendarium einzustellen. Die Einstellung erfolgt über die Online-Selbsteintragung. Nach dem Ausfüllen der Pflichtangaben muss durch Anklicken der entsprechenden Schaltfläche die \"Fortbildungserklärung\" akzeptiert werden. Die Fortbildungsveranstalter verpflichten sich, die Leitsätze der Bundeszahnärztekammer, der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung zur zahnärztlichen Fortbildung zu beachten und akzeptieren bei der zu vergebenden Punktezahl die \"Bewertungstabelle von Fortbildungsveranstaltungen.\r\n\r\n\r\nDie Punktevergabe ist nicht von der Eintragung in das Fortbildungskalendarium abhängig.\r\n\r\n\r\nEintragungsfähig sind nur Fortbildungsveranstaltungen, die in Baden-Württemberg stattfinden sowie Fortbildungsveranstaltungen, die mindestens vier Wochen vor Beginn angemeldet wurden.\r\n\r\nNach der Plausibilitätsprüfung erfolgt die Übernahme der Daten in das Online-Fortbildungskalendarium. Es besteht jedoch kein Anspruch der Fortbildungsveranstalter auf Eintragung.\r\n\r\n\r\nWir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg keine Prüfung bzw. Bewertung der Inhalte noch der Veranstalter mit der Eintragung vornimmt. Das Kalendarium stellt lediglich eine zusammengefasste Vorstellung des uns gemeldeten Fortbildungsangebots in Baden-Württemberg dar.\"\r\n\r\nEs ist aus unserer Sicht bedauerlich, dass in der Sendung von Herrn Böhmermann auf dieser Sachverhalt ignoriert wurde und der Eindruck wurde, bei den im Fortbildungskalendarium eingetragenen Fortbildungsangeboten handele es sich um offiziell von der LZK anerkannte Angebote.\r\n\r\n\r\nNachdem sich weitere „Spaßvögel“ von der Sendung motiviert fühlten, absurde und teilweise grob verletzende und anstößige „Fortbildungsangebote“ in das Fortbildungskalendarium einzustellen, hat die LZK dieses Angebot nunmehr vom Netz genommen. Den Nachteil haben dadurch seriöse Anbieter, die ihre Fortbildungsangebote nun nicht mehr auf der Internetseite der LZK veröffentlichen können.\r\n\r\n\r\nIch hoffe, ich konnte zur Erhellung des Sachverhalts beitragen und Ihnen Antworten auf Ihre Fragen geben, die die Sendung von Herrn Böhmermann nachvollziehbarer Weise bei Ihnen aufgeworfen hat.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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