GET /api/v1/message/899942/
HTTP 200 OK
Allow: GET, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/899942/",
    "id": 899942,
    "url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/betriebsgenehmigung-19/#nachricht-899942",
    "request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/303373/",
    "sent": true,
    "is_response": true,
    "is_postal": false,
    "is_draft": false,
    "kind": "email",
    "is_escalation": false,
    "content_hidden": false,
    "sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/2871/",
    "recipient_public_body": null,
    "status": "awaiting_response",
    "timestamp": "2024-04-26T09:10:52+02:00",
    "redacted": false,
    "not_publishable": false,
    "attachments": [],
    "subject": "Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage „Betriebsgenehmigung\"",
    "content": "Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)\nAntrag Frau [geschwärzt] Helbings auf Informationszugang vom 17.3.2024\nAktenzeichen: 14.209.2.3.2.6-3425/24\n________________________________\nSehr geehrte Damen und Herren,\nFrau [geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen bzw. bei der Polizeibehörde den o.g. Antrag auf Informationszugang zu der Betriebsgenehmigung derCity Boys GmbH über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/betriebsgenehmigung-19/) gestellt zu haben. Bislang habe sie trotz Erinnerung keine Rückmeldung von Ihnen erhalten.\nHierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme.\nGemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden.\nIch habe der Antragstellerin eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihr Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen.\n\nMit freundlichen Grüßen\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt], [geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]<[geschwärzt]>\n[geschwärzt]<[geschwärzt]>\n[geschwärzt]<[geschwärzt]>\n[geschwärzt], [geschwärzt]",
    "redacted_subject": [
        [
            false,
            "Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage „Betriebsgenehmigung\""
        ]
    ],
    "redacted_content": [
        [
            false,
            "Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)\nAntrag Frau "
        ],
        [
            true,
            "[geschwärzt]"
        ],
        [
            false,
            " Helbings auf Informationszugang vom 17.3.2024\nAktenzeichen: 14.209.2.3.2.6-3425/24\n________________________________\nSehr geehrte Damen und Herren,\nFrau "
        ],
        [
            true,
            "[geschwärzt]"
        ],
        [
            false,
            " hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen bzw. bei der Polizeibehörde den o.g. Antrag auf Informationszugang zu der Betriebsgenehmigung derCity Boys GmbH über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/betriebsgenehmigung-19/) gestellt zu haben. Bislang habe sie trotz Erinnerung keine Rückmeldung von Ihnen erhalten.\nHierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme.\nGemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden.\nIch habe der Antragstellerin eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihr Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen.\n\nMit freundlichen Grüßen\n"
        ],
        [
            true,
            "[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt], [geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]<[geschwärzt]>\n[geschwärzt]<[geschwärzt]>\n[geschwärzt]<[geschwärzt]>\n[geschwärzt], [geschwärzt]"
        ]
    ],
    "sender": "Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen",
    "status_name": "Warte auf Antwort",
    "last_modified_at": "2024-04-27T01:00:07.960680+02:00"
}