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"subject": "Überwachung ruhender Verkehr, Verkehrszeichen Nummer 315, Bewohnerparkausweis [#307658]",
"content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nmir ist die sehr präsente Überwachung des ruhenden Verkehrs in Bottrop aufgefallen.\r\nJedoch konnte ich beobachten, dass einige Verstöße ungeahndet bleiben. Daher mein Interesse an den Hintergründen.\r\n\r\nZunächst ist mir aufgefallen, dass Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,3t nicht geahndet werden, wenn sie auf dem Gehweg parken. Das Verkehrszeichen Nr 315 erlaubt dieses zwar in verschiedenen Varianten. Jedoch nur für Fahrzeuge unterhalb der genannten Gewichtsgrenze. Ich habe mehrfach beobachtet, dass (außerhalb des Einsatzes) abgestellte Firmenfahrzeuge und große SUVs mit einem Gesamtgewicht von über 2,3t dennoch ungeahndet bleiben. Insbesondere in Wohngebieten, Bewohnerparkzohnen nach Feierabend und an Wochenenden.\r\n\r\n1) Gibt es in Bottrop dahingehend Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Abs. 1 StVO?\r\n2) Wie sind diesbezüglich die Dienstanweisungen an das in der Überwachung tätige Personal?\r\n3) Ich hätte gerne die Statistik über die Häufigkeit/Anzahl der Verstöße im ruhenden Verkehr nach Vergehen gegliedert über die letzten Monate und Jahre. Fall keine Statistik erstellt wird, gerne auch Rohdaten, in denen Vergehen im oberen Sachverhalt erkennbar sind. Bei der Dokumentation und Abrechnung der Verstöße fallen sicherlich entsprechend kategorisierbare Daten an.\r\n\r\nZudem ist mir aufgefallen, dass Bewohnerparkausweise ausgestellt werden und damit öffentlicher Parkraum genutzt wird, obwohl privater Stellraum (Garage, Carport, Stellplatz, vorhanden ist (teilweise jedoch zweckenfremdet genutzt wird).\r\n\r\n4) Wie erfolgt die Kontrolle der Berechtigung der Inhaber von Bewohnerparkausweisen?\r\n5) Wie lauten diesbezüglich die Dienstanweisungen an das zuständige Personal?\r\n6) Ich bitte um Daten, aus denen Kontrollen und / oder Verstöße (nach Art des Verstoßes sowie Häufigkeit oder Datum) im Bezug auf den Erwerb von Bewohnerparkausweisen hervorgehen.\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 307658\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/307658/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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