GET /api/v1/message/900462/?format=api
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Content-Type: application/json
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    "subject": "AW:  Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage „Betriebsgenehmigung\"",
    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\nnach §1 Absatz 1 DVO ProstSchG NRW bin ich für die Überwachung der Prostitutionsbetriebe und die Überwachung der Ausübung der Prostitution im Rhein-Kreis Neuss zuständig. Nach dieser Vorschrift werden die Aufgaben der zuständigen Behörde nach den Abschnitten 2 bis 7 ProstSchG mit Ausnahme des §10 (Gesundheitliche Beratung) auf die Kreise und kreisfreien Städte als Kreisordnungsbehörden übertragen. Meine örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus §3 Absatz 1 und §4 Absatz 1 OBG.\n\nNach § 13 Abs. 2 IFG NRW bitten Sie um Informationszugang zu der Betriebsgenehmigung derCity Boys GmbH.\n\nDurch §34 Abs. 2 ProstSchG dürfen personenbezogene Daten nur für die Überwachung der Ausübung eines Prostitutionsgewerbes verwendet werden, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt. Dies ist hier nicht der Fall. Übermittlungen der nach diesem Gesetz erhobenen personenbezogenen Daten sind im Übrigen nur zulässig, soweit die Kenntnis der Daten zur Verfolgung von Straftaten oder von Ordnungswidrigkeiten wegen eines Verstoßes gegen dieses Gesetz erforderlich ist.\n\nDaher muss ich Ihren Antrag nach §9 Abs. 1 Buchstabe a IFG NRW ablehnen.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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    "sender": "Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss",
    "status_name": "Warte auf Antwort",
    "last_modified_at": "2024-04-29T18:01:53.969019+02:00"
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