GET /api/v1/message/901136/?format=api
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Content-Type: application/json
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    "subject": "Z1; \"Schriftverkehr\" i.S.d. § 22 Abs. 5 BayAGO [#305761]",
    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\n\r\nIhre Fragen dürfen wir Ihnen wie folgt beantworten.\r\n\r\n\r\n\"Dienstlicher Schriftverkehr\" i. S. d. § 22 Abs. 5 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) umfasst grundsätzlich die gesamte schriftliche behördliche Kommunikation. Umfasst sind hierbei alle Formen von Texten, einschließlich z. B. E-Mails und Internetauftritten.\r\n\r\n\r\nDas Verbot der Verwendung nicht rechtschreibkonformer Wortbinnenzeichnen gilt ab Inkrafttreten zum 01.04.2024 unmittelbar für alle staatlichen Stellen im Geltungsbereich der AGO (vgl. § 1 AGO). Mit Bekanntgabe der Änderung im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt wurden die betreffenden Stellen informiert und werden die zugehörige Regelung entsprechend umsetzen. Ein Bestandsschutz für bereits veröffentlichte Texte gilt nur insoweit, als eine nachträgliche Änderung faktisch nicht möglich ist.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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    "sender": "Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration",
    "status_name": "Anfrage abgeschlossen",
    "last_modified_at": "2024-07-06T11:27:05.017709+02:00"
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