HTTP 200 OK
Allow: GET, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/901634/",
"id": 901634,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-zur-zusendung-der-lehrmaterialien-des-kurses-softwaretechnik-i/#nachricht-901634",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/305274/",
"sent": true,
"is_response": true,
"is_postal": false,
"is_draft": false,
"kind": "email",
"is_escalation": false,
"content_hidden": false,
"sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/8873/",
"recipient_public_body": null,
"status": "resolved",
"timestamp": "2024-05-02T17:15:55+02:00",
"redacted": false,
"not_publishable": false,
"attachments": [],
"subject": "WG: Anfrage zur Zusendung der Lehrmaterialien des Kurses Softwaretechnik I [#305274]",
"content": "Anfrage LIFG Vorlesungsskript, eine mögliche Videoaufzeichnung und weitere\nggf. vorhandene Lehrmaterialien des Kurses Softwaretechnik I mit der Nr.\n24518 \n\n \n\nDas KIT erlässt folgenden \n\n \n\nBescheid:\n\n \n\n1. Der Antrag wird abgelehnt. \n\n \n\n2. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. \n\n \n\nBegründung:\n\n \n\nSachverhalt:\n\nMit Datum vom 07.04.2024 stellten Sie einen Antrag nach dem\nLandesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) auf Zurverfügungstellung: \n\nVorlesungsskript, eine mögliche Videoaufzeichnung und weitere ggf.\nvorhandene Lehrmaterialien des Kurses Softwaretechnik I mit der Nr. 24518.\n\n \n\nRechtliche Würdigung:\n\n \n\n1. Nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG)\nBaden-Württemberg gilt das Gesetz nicht gegenüber Einrichtungen mit der\nAufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung, Hochschulen nach § 1 des\nLandeshochschulgesetzes, Schulen nach § 2 des Schulgesetzes\nBaden-Württemberg sowie Ausbildungs- und Prüfbehörden, soweit Forschung und\nLehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen betroffen sind.\n\n \n\nDas KIT ist - soweit es die Aufgabe einer Universität nach § 2 des\nKIT-Gesetzes wahrnimmt - Hochschule im Sinne von § 1 Abs. 2\nLandeshochschulgesetz. Gleichzeitig ist es - soweit es die Aufgaben einer\naußeruniversitären Forschungseinrichtung wahrnimmt, eine Einrichtung mit der\nAufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung.\n\nDie von Ihnen erbetenen Informationen betreffen die Lehre.\n\n \n\nEs besteht daher nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 LIFG kein Anspruch auf Zugang zu den\nvon Ihnen angefragten Informationen des KIT zum Kur Softwaretechnik mit der\nNummer 24518.\n\n \n\nDer Antrag ist daher abzulehnen. \n\n \n\n2. Bei den von Ihnen angefragten Informationen handelt es sich weder um\nUmweltinformationen im Sinne des UVwG bzw. des UIG noch um\nVerbraucherinformationen im Sinne des Gesetzes zur Verbesserung der\ngesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Entsprechend besteht kein\nAuskunftsanspruch basierend auf diesen Gesetzen.\n\n \n\n3. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Auslagen sind nicht angefallen.\n\nDie Kostenentscheidung ergibt sich aus den §§ 73 Abs. 3 Satz 3\nVerwaltungsgerichtsordnung (VwGO), 80 Abs. 1 Satz 3\nVerwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).\n\nDie Gebührenentscheidung folgt aus § 7 LGebG.\n\n \n\nRechtsbehelfsbelehrung:\n\nGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe\nWiderspruch beim Präsidenten des Karlsruher Instituts für Technologie,\nKaiserstraße 12, 76131 Karlsruhe schriftlich oder zur Niederschrift der\nGeschäftsstelle erhoben werden.\n\n \n\nMit freundlichen Grüßen",
"redacted_subject": [
[
false,
"WG: Anfrage zur Zusendung der Lehrmaterialien des Kurses Softwaretechnik I [#305274]"
]
],
"redacted_content": [
[
false,
"Anfrage LIFG Vorlesungsskript, eine mögliche Videoaufzeichnung und weitere\nggf. vorhandene Lehrmaterialien des Kurses Softwaretechnik I mit der Nr.\n24518 \n\n \n\nDas KIT erlässt folgenden \n\n \n\nBescheid:\n\n \n\n1. Der Antrag wird abgelehnt. \n\n \n\n2. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. \n\n \n\nBegründung:\n\n \n\nSachverhalt:\n\nMit Datum vom 07.04.2024 stellten Sie einen Antrag nach dem\nLandesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) auf Zurverfügungstellung: \n\nVorlesungsskript, eine mögliche Videoaufzeichnung und weitere ggf.\nvorhandene Lehrmaterialien des Kurses Softwaretechnik I mit der Nr. 24518.\n\n \n\nRechtliche Würdigung:\n\n \n\n1. Nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG)\nBaden-Württemberg gilt das Gesetz nicht gegenüber Einrichtungen mit der\nAufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung, Hochschulen nach § 1 des\nLandeshochschulgesetzes, Schulen nach § 2 des Schulgesetzes\nBaden-Württemberg sowie Ausbildungs- und Prüfbehörden, soweit Forschung und\nLehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen betroffen sind.\n\n \n\nDas KIT ist - soweit es die Aufgabe einer Universität nach § 2 des\nKIT-Gesetzes wahrnimmt - Hochschule im Sinne von § 1 Abs. 2\nLandeshochschulgesetz. Gleichzeitig ist es - soweit es die Aufgaben einer\naußeruniversitären Forschungseinrichtung wahrnimmt, eine Einrichtung mit der\nAufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung.\n\nDie von Ihnen erbetenen Informationen betreffen die Lehre.\n\n \n\nEs besteht daher nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 LIFG kein Anspruch auf Zugang zu den\nvon Ihnen angefragten Informationen des KIT zum Kur Softwaretechnik mit der\nNummer 24518.\n\n \n\nDer Antrag ist daher abzulehnen. \n\n \n\n2. Bei den von Ihnen angefragten Informationen handelt es sich weder um\nUmweltinformationen im Sinne des UVwG bzw. des UIG noch um\nVerbraucherinformationen im Sinne des Gesetzes zur Verbesserung der\ngesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Entsprechend besteht kein\nAuskunftsanspruch basierend auf diesen Gesetzen.\n\n \n\n3. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Auslagen sind nicht angefallen.\n\nDie Kostenentscheidung ergibt sich aus den §§ 73 Abs. 3 Satz 3\nVerwaltungsgerichtsordnung (VwGO), 80 Abs. 1 Satz 3\nVerwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).\n\nDie Gebührenentscheidung folgt aus § 7 LGebG.\n\n \n\nRechtsbehelfsbelehrung:\n\nGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe\nWiderspruch beim Präsidenten des Karlsruher Instituts für Technologie,\nKaiserstraße 12, 76131 Karlsruhe schriftlich oder zur Niederschrift der\nGeschäftsstelle erhoben werden.\n\n \n\nMit freundlichen Grüßen"
]
],
"sender": "Karlsruher Institut für Technologie (KIT)",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-07-06T11:35:57.594324+02:00"
}