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    "subject": "AW: Tierärztegebührenordnung [#300203]",
    "content": "Guten Tag,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Tierärztegebührenordnung“ vom 15.02.2024 (#300203) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 46 Tage überschritten.\r\n\r\nIch habe mit meinem Antrag keinesfalls ausschließlich um Unterlagen der Bundestierärztekammer, sondern insb. um die Auslegungen der Tierärztegebührenordnung der Landestierärztekammer Schleswig-Holstein gebeten. Da Auslegungen der Gebührenordnung sowohl den Tierarzt als auch den Tierhalter betreffen, ist ein Informationsanspruch unstrittig. Wie sonst sollte eine adäquate Prüfung von Rechnungen durch den Tierhalter oder seine Versicherung erfolgen können? Die Weiterleitung einer Stellungnahme der Bundestierärztekammer beantwortet mein Informationsersuchen in keiner Weise.\r\n\r\nLeider habe ich bis heute von Ihnen keinen Bescheid hinsichtlich der Ablehnung meines Informationsersuchens erhalten, dem ich widersprechen könnte. Sollte ich bis zum 10. Mai 2024 nicht von Ihnen hören, werde ich das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein um Vermittlung bitten. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n\r\n\r\n-------- Weitergeleitete Nachricht --------\r\n> Betreff: \tTierärztegebührenordnung [#300203]\r\n> Datum: \t15. Februar 2024, 13:21\r\n> Von: \t\"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n> An: \t\"Tierärztekammer Schleswig-Holstein\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n>\r\n> Antrag nach dem IZG-SH/VIG\r\n> \r\n> Guten Tag, \r\n> \r\n> bitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n> \r\n> Alle verfügbaren Informationen, die die Tierärztekammer Schleswig-Holstein selbst erarbeitet hat oder die ihr von der Bundestierärztekammer oder anderen Landestierärztekammern zur Verfügung gestellt wurden incl. juristischer Stellungnahmen und Gerichtsurteilen, aus denen Auslegungen der Tierärztegebührenordnung (z.B. zur Auslegung des billigen Ermessen, zur pauschalen Steigerung von Gebühren unabhängig vom Einzelfall, dem Recht des Tierhalters auf Begründung von Gebührensteigerungen, Abgrenzung Regelsprechstunde vs. Notdienst, etc.) durch die Tierärztekammern oder Regeln hinsichtlich der Abrechnung tierärztlicher Leistungen gegenüber den Tierhaltern hervorgehen. Besonderes Interesse besteht an Informationen, die nicht bereits an anderer Stelle veröffentlicht wurden. \r\n> \r\n> Alle verüfügbaren Informationen, die die Tierärztekammer Schleswig-Holstein selbst erarbeitet hat oder die ihr von der Bundestierärztekammer oder anderen Landestierärztekammern zur Verfügung gestellt wurden, aus denen die Kosten typischer Behandlungsfälle vor und nach der Novellierung der Tierärztegebührenordnung hervorgehen. Hier geht es u.a. um Berechnungen analog zu den Beispielen in den Kommentierungen der BTK zu der DECHRA Version der GOT. Insbesondere auch modellhafte Berechnungen zu den zu erwartenden durchschnittlichen Gebührensteigerungen durch die Novellierung der GOT.\r\n> \r\n> Verfügbare Protokolle von Sitzungen der AG GOT\r\n> \r\n> Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n> \r\n> Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.\r\n> \r\n> Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).\r\n> \r\n> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n> \r\n> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n> \r\n> Mit freundlichen Grüßen\r\n> \r\n> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n> \r\n> \r\n> \r\n> \r\n> Anfragenr: 300203\r\n> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n> \r\n> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\r\n> https://fragdenstaat.de/a/300203/\r\n> \r\n> Postanschrift\r\n> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> \r\n> -- \r\n> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\r\n> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\r\n> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\r\n>\n\n\n\n\nAnfragenr: 300203\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/300203/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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