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"subject": "AW: Tagesordnungen von Gremien seit 2018 und weitere Unterlagen - Starke Projekte GmbH [#301682]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nwir haben Ihre erneute Anfrage erhalten und möchten dazu wie folgt Stellung nehmen:\r\n\r\nI.\r\n\r\nSelbstredend haben wir Ihr Anliegen geprüft und uns dabei auch mit der Frage der Eigenschaft der begehrten Informationen als Umweltinformationen auseinandergesetzt. Hier ist weiterhin nicht erkennbar, inwiefern solche hier betroffen sein sollen. Wie bereits ausgeführt, ist Aufgabe der Starke Projekte GmbH die Tätigkeit als zentrale Beschaffungsstelle gemäß § 120 Abs. 4 GWB zur Unterstützung öffentlicher Auftraggeber, insbesondere der Kommunen, im Rheinischen Revier. Die Gesellschaft dient damit der Entlastung der öffentlichen Auftraggeber im Rheinischen Revier bei der Organisation und Durchführung von Vergabeverfahren. Diese erfordern zeitliche und personelle Ressourcen, die die Starke Projekte GmbH zur Verfügung stellen und so hier substanziell unterstützen kann, um Verfahrensabläufe zu bündeln, effizienter zu gestalten und öffentliche Auftraggeber zu entlasten.\r\nDie von Ihnen benannten \"Daten über Maßnahmen oder Tätigkeiten, die sich entweder auf Umweltbestandteile auswirken sollen oder den Schutz derselben bezwecken\" sind hiervon ersichtlich nicht erfasst. Entsprechend haben Sie in Ihrer Anfrage auch nicht konkret benannt, inwiefern die angeforderten Unterlagen Umweltinformationen enthalten und welche Sie konkret erhalten wollen. Dies gilt insbesondere für die angeforderten Unterlagen zu Gesellschafterversammlungen.\r\n\r\nII.\r\n\r\nHinsichtlich der Frage der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben unterliegen Sie offenbar einem Missverständnis. Das IFG NRW gilt gemäß § 2 Abs. 4 für juristische Personen, sofern diese öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen. Eine öffentlich-rechtliche Aufgabe in diesem Sinne wird wahrgenommen, wenn es sich um eine gemeinwohlerhebliche Aufgabe handelt. Wie bereits mehrfach ausgeführt, handelt es sich bei einer zentralen Beschaffungsstelle um, wie es im GWB heißt, eine besondere Methode oder Instrument in Vergabeverfahren, um Verfahrensabläufe zu bündeln, effizienter zu gestalten und öffentliche Auftraggeber zu entlasten. Bei solchen Vergabeverfahren handelt es sich um rein verwaltungsinterne Vorgänge zur Vorbereitung und Durchführung einer Beschaffung. Daher nimmt die Starke Projekte keine öffentlich-rechtliche Aufgabe im Sinne des IFG NRW wahr.\r\n\r\nAn dieser Stelle möchten wir noch einmal festhalten, dass, da es sich bei Vergabeverfahren um verwaltungsinterne Vorgänge zur Beschaffung handelt, diese ihrer Natur nach rein innerorganisatorische Angelegenheiten gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW sind, für welche ausweislich des Gesetzestextes keine Informationspflicht besteht.\r\n\r\nIII.\r\n\r\nVielen Dank für Ihre Hinweise zum Verfahren, die wir zur Kenntnis genommen haben. Eine Vergleichbarkeit in der Tätigkeit zu den benannten Organisationen sehen wir jedoch nicht.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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