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"subject": "AW: WG: [External] Aviäre Influenza, Nachweismethoden [#295637]",
"content": "Sehr geehrte Frau Schröder,\r\n\r\nIhre in Ziff. 2 gestellte Ausgangsfrage \"Welche ct Werte und welche Viruslast werden den jeweiligen Nachweisgrenzen a) der isolierten RNA, b) replikationsfähiger Viren, c) der Infektiosität zugeordnet?\" hatten wir zunächst unter Bezugnahme auf die Veröffentlichung Hassan et al. (2022) beantwortet. \r\nIm Rahmen Ihrer Nachfrage wiesen Sie uns darauf hin, dass die Beantwortung für Sie im Wesentlichen unverständlich war und baten um \"den vollständigen dazugehörigen Untersuchungsbericht\", was wir dahingehend verstanden haben, dass Sie die der Veröffentlichung zugrunde liegenden Forschungsdaten übersandt haben wollen. Dieses Ihrerseits neu aufgeworfene Anliegen haben wir im Hinblick auf § 6 Satz 1 IFG unter Verweis auf das benannte Urteil des VG Braunschweig abgelehnt. Darin wird das durch die Wissenschaftsfreiheit grundrechtlich gewährleistete Selbstbestimmungs- und Publikationsrecht einer Ressortforschungseinrichtung in Bezug auf ihre Forschungsdaten postuliert (u.a. mit Blick auf die vom BVerfG anerkannte „prinzipielle Unabgeschlossenheit jeglichen wissenschaftlichen Bemühens\"): \"Wissenschaftler können aufgrund des ihnen verfassungsrechtlich zugestandenen autonomen Verantwortlichkeitsbereiches und des Schutzes vor Einwirkungen auf den Prozess der Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse, frei darüber entscheiden, ob und wann sie welches Forschungsmaterial an Dritte herausgeben oder veröffentlichen wollen. Dieses umfassende Selbstbestimmungsrecht besteht auch nach einer erfolgten Veröffentlichung – z. B. in Form eines Aufsatzes – fort.\" (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 26.06.2013, Az.: 5 A 33/11, Rn. 28).\r\n\r\nIhre nunmehr dahingehend konkretisierte Frage 2, bis zu welchem ct Wert Influenza A Viren (H5N1/2344b) unter welchen Bedingungen kultivierbar waren/sind und ab welchem ct Wert nicht mehr, möchten wir wie folgt beantworten:\r\nEs kann kein spezifischer Wert festgelegt werden, da es hierbei auf die Probenmatrix und -qualität sowie auf transport- und lagerungsabhängige Umstände ankommt. Die Infektiosität von Influenzaviren kann außerhalb des Wirtsindividuums leicht zerstört werden, z.B. durch Wärme, sich vermehrende Bakterien, UV-Licht, Desinfektionsmittel etc. Hierbei ist die Infektiosität fragiler als das Virusgenom, d.h. es kann in der Regel immer noch Genom nachgewiesen werden, wenn die Infektiosität bereits zerstört ist.\r\nWenn also z.B. im Rahmen eines Tierversuchs sehr frisches (praktisch körperwarmes) Probenmaterial auf Hühnereier oder Zellkulturen verimpft wird, können auch sehr geringe Mengen infektiöser Viren in einem Infektiositätstest nachweisbar sein (dies entspräche in etwa Cq Werten der PCR zwischen 32-37). Ist das Probenmaterial dagegen bereits älteren Datums (d.h. vor mehr als 24 Stunden entnommen) und/oder ungünstigen Transport- und Lagerbedingungen ausgesetzt gewesen (ungekühlter Transport im Sommer) und/oder mikrobiell hoch belastet (z.B. Kotproben oder Erdproben), fällt der Infektiositätstest oftmals negativ aus, obwohl der Cq Wert der PCR eine hohe Viruskonzentration suggeriert (Cq <25). \r\nIn der Routinediagnostik mit Proben, die uns aus den Bundesländern eingesandt werden, erwarten wir bei Cq-Werten <27 noch eine Chance, infektiöses Virus zu finden.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,",
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"sender": "Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-06-19T07:52:52.936148+02:00"
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