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"subject": "AW: Anzahl Abschiebungen 2022 und 2023 [#308066]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage zu aktuellen Zahlen aus der Ausländerbehörde des Landkreises Havelland.\r\n\r\nDemnach haben Sie folgende Fragen:\r\n\r\n1.: \"Die Anzahl der Abschiebungen des Jahres 2022 und 2023 (nach Jahr aufgeschlüsselt), die im Rahmen der Zuständigkeit des Landkreises Havelland / ABH Havelland veranlasst wurden?\".\r\n\r\n2.: \" Die Asylzugangszahlen des Landkreises Havelland für die Monate Januar, Februar, März und April 2024 (einzeln nach Monat aufgeschlüsselt).\"\r\n\r\nZu 1.:\r\n\r\nDie Ausländerbehörde des Landkreises Havelland ist gem. Rechtsverordnung des Landes Brandenburg nicht die zuständige Behörde für Abschiebungen. Wir können Verwaltungsentscheidungen treffen, nachdem eine Person durch Verwaltungszwang außer Landes gebracht werden kann (Abschiebungsdrohung), was wir jedoch nur bei legal im Havelland wohnhaften Ausländern tuen, wenn deren Verhalten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, oder kein mehr Rechtsgrund für den Fortbestand eines vormals legalen Aufenthaltsrechtes besteht. Dies ist jedoch sehr selten der Fall.\r\n\r\nIch gehe jedoch davon aus, dass Sie sich nach der Zahl der Ausländer erkundigen möchten, welche im angefragten Zeitraum abgeschoben wurden, welche ihren Wohnsitz im Landkreis Havelland hatten? Dieser Personenkreis hat i.d.R. zuvor einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt und hält sich während des Asylverfahrens im Havelland auf. Über das Bleiberecht bzw. die Abschiebung entscheidet sodann allein das BAMF und nicht die Ausländerbehörde. Die Abschiebung als Verwaltungszwangsmaßnahme wird sodann von der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH) mit Sitz in Eisenhüttenstadt geplant und durchgeführt.\r\n\r\nZu 2.:\r\n\r\n\"Asylzugangszahlen\" gibt es nicht. Der Landkreis bekommt von der ZABH Ausländer zugewiesen, welche sich unerlaubt aufhalten bzw. einen Asylantrag gestellt haben. Jene Personen sind während es Asylverfahrens bis zu Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bzw. Abschiebung durch den Landkreis aufzunehmen. Weiterhin gibt es Schutzsuchende, welche eigenständig ihren Wohnsitz in den Landkreis Havelland verlegen, ohne zuvor zugwiesen worden zu sein. Schließlich ziehen auch viele Fachkräfte, Studenten und Familienangehörige als reguläre Einwanderer in den Landkreis.\r\n\r\nIch gehe davon aus, dass Sie wissen möchten, wie viele Ausländer als Flüchtlinge oder Schutzsuchende im angefragten Zeitraum dem Landkreis Havelland zugewiesen worden sind?\r\n\r\nGerne beantworte ich Ihre Anfrage mit konkreten Zahlen, sobald Sie mir rückmelden, dass es sich um die von mir implizierten konkreten Fragestellungen handelt.\r\n\r\nFür weitere Fragen zur Arbeit der Ausländerbehörde stehe ich Ihnen selbstverständlich ebenso gern zur Verfügung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Landkreis Havelland Ausländerbehörde",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-05-13T11:20:13.110152+02:00"
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