GET /api/v1/message/902894/
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Content-Type: application/json
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    "subject": "WG: Verbleib der Mittel nach einer stornierten Fahrzeugverteilung [#289628]",
    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 10.04.2024, in der Sie die nicht erfolgte Beantwortung Ihrer IFG-Anfrage vom 06.10.2023 anmahnen.\r\nNach Auskunft des zuständigen Landesverbandes wurde Ihre Anfrage bereits Ende 2023 in Form eines Gespräches beantwortet.\r\n\r\nGerne lasse ich Ihnen jedoch zusätzlich noch eine schriftliche Antwort zukommen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang und ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht erkennbar.\r\n\r\nEine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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    "sender": "Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Landesverband Baden-Württemberg",
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    "last_modified_at": "2024-07-06T11:44:27.649108+02:00"
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