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"subject": "AW: Liste der Maßnahmen seitens BKM seit 2023-09-20 aufgrund Verstoß gegen IFG durch gemäß § 96 BVFG mit ca. 5 Mio. EUR/Jahr finanzierten Herder-Institut e. V. [#294195]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\nvielen Dank für Ihre Anfrage, mit der Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) eine Liste der Maßnahmen seitens BKM wegen Verstöße gegen das IFG durch den Herder-Institut e.V (HI). beantragen.\n\nIhr Auskunftsbegehren kann nicht erfüllt werden, da bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) keine derartige Liste vorliegt. Es wurden seitens der BKM keine Maßnahmen gegenüber dem HI getroffen, da das Institut als privatrechtlicher Verein nicht dem IFG unterliegt. \n\nDie Auskunft ergeht gebührenfrei.\n\nRechtsbehelfsbelehrung:\nGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch erhoben werden (§ 9 Abs. 4 IFG, § 68 VwGO).\nDer Widerspruch ist zu erheben bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Postanschrift: Postfach 17 02 90, 53108 Bonn, Hausanschrift: Graurheindorfer Straße 198, 53117 Bonn.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
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