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    "subject": "Indizierungen, Folgeindizierungen, Listenstreichungen [#308712]",
    "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nBitte alle genannten Dokumente zu den folgenden Titeln:\r\n\r\nJa so warn's die alten Rittersleut (Indizierung vom 30.11.1985)\r\nDer Schlächter Idi Amin (Indizierung vom 30.11.1985)\r\nBruce Lee - Tag der blutigen Rache (Indizierung vom 30.11.1985)\r\nAlley Cat (Indizierung vom 30.11.1985)\r\nDer 4. Mann (Indizierung vom 30.11.1985)\r\nAus der Hölle gespuckt aka The Mad Bomber (Indizierung vom 30.11.1985)\r\nSieben Stunden der Gewalt (Indizierung vom 30.11.1985)\r\nMalabimba - Komm und mach's mit mir (Indizierung vom 31.12.1985 & Folgeindizierung vom 30.11.2010)\r\nKillstreet (Indizierung vom 31.12.1985)\r\nUnd ewig knarren die Betten (Indizierung vom 31.12.1985 & Folgeindizierung vom 30.11.2010)\r\nKaramurat - Seine Rache bringt den Tod (Indizierung vom 31.12.1985)\r\nKartal Yuvası (Indizierung vom 31.12.1985)\r\nBlutweihe (Indizierung vom 31.12.1985)\r\nSkyfox (Game) (Indizierung vom 14.01.1986)\r\nBeach-Head II: The Dictator Strikes Back (Game) (Indizierung vom 14.01.1986)\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nT. Schmidt\n\n\n\n\nAnfragenr: 308712\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/308712/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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