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    "subject": "Mein Antrag nach dem LIFG/UVmGVom vom 12.05.2024 [#308667]",
    "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Zwischennachricht vom 22. Mai 2024 mit der Kostenübernahmeerklärung für den Zugang nach Informationen, die heute über dem Schnecken-Postweg bei mir im Briefkasten eingegangen ist.\r\n\r\nDarin teilen Sie mir unter anderem mit, dass die Gebühren und Anlagen für \"individuell zurechenbare öffentliche Leistungen\" im Sinne der §§ 10 IFG, 10 LiFG in Bezug auf meine Anfrage 167,07 € als Grundpauschale betragen, die Sie mir zugleich in Rechnung stellen.\r\n\r\nIch bitte um Verständnis, dass erst nach Zugang einer Information betreffend der Stelle (Nennung z.B. der entsprechenden Verordnung oder dgl.) des hier von Ihnen maßgebend in Anspruch genommenen Gebührenrechts auf meiner Seite über weitere Entscheidungen in der Sache nachgedacht werden kann. \r\n\r\nIch darf mich soweit auf den Inhalt von § 10 Abs. 1 LIFG berufen, wo das Stichwort \"Gebührenrecht\" schriftlich fixiert ist.\r\n\r\nIch führe ergänzend aus:\r\n\r\nDerzeit verfüge ich über keine finanziellen Mittel, die mir diesen - in seiner Höhe subjektiv zumindest unbescheiden erscheinenden Betrag - zu erstatten erlaubten, ohne mich dabei vorgängig aktiv selber zu ruinieren. Hinzu kommt, dass ich ein Mensch bin, der - zum einen - NICHT GOTT ist, und das auch wissen kann, und - zum zweiten - nach Artikel 1 Absatz 1 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg (LV) vom 11. November 1953 (GBl. S. 173) berufen bin, in der mich umgebenden Gemeinschaft meine Gaben in Freiheit und in der Erfüllung des christlichen Sittengesetzes zu meinem und der anderen Wohl zu entfalten, und - zum dritten - der Staat gemäß Artikel 1 Absatz 2 Satz 1 der LV die ausdrückliche Aufgabe hat, den Menschen hierbei zu dienen, also das heißt nach meiner Interpretation nicht auszuplündern!\r\n\r\nDiese Interpretation vermag durch Ihren bescheidenen (?) Anspruch, als (Mit)Bewohner eines quasi-Musterländles unfreiwillig und ungefragt alles zu können. Außer Hochdeutsch ... in ihrer mustergültigen Bestandskraft meines Erachtens nicht (rechts-)wirksam vorgängig aufgehoben werden.\r\n\r\nIch sehe Ihrer Antwort mit :) entgegen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nGerhard Engel\n\n\n\n\nAnfragenr: 308667\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/308667/\n\nPostanschrift\nGerhard Engel\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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