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"subject": "Eingangsbestätigung AW: [EXTERN] Städtebund DIE HANSE [#309715]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nIhr Antrag #309715 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) zu dem Thema „Städtebund DIE HANSE \" ist hier im Shared-Service der beiden Behörden für Wirtschaft und Innovation (BWI) sowie der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) am 27.05.2024 zugegangen und wird durch die Behörde BWI bearbeitet werden. Wir werden auf Sie und Ihren Antrag zurückkommen und bitten Sie bis dahin um etwas Geduld. Sollten bei der Bearbeitung unsererseits noch Fragen zu Ihrem Antrag auftreten, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. \r\n\r\nGebührenhinweis: \r\nSollten die von Ihnen gewünschten Unterlagen hier vorhanden sein, können für die Bearbeitung Ihrer Anfrage, je nach Bearbeitungsaufwand, Gebühren nach der Anlage der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem HmbTG (HmbTGGebO) anfallen, sofern es sich bei der Antwort nicht um die Erteilung einer einfachen schriftlichen Auskunft handelt (§ 1 Absatz 3 Nr.1 HmbTGGebO) oder die Informationen im Transparenzgesetz zu veröffentlichen sind (§ 3 Absatz HmbTG). \r\n\r\nDurch Ihre Antragstellung erklären Sie sich mit der Übernahme möglicher Gebühren einverstanden, sofern welche entstehen werden. Ihre aktuelle private Meldeanschrift haben Sie uns bereits mitgeteilt, vielen Dank.\r\nEs gelten für die Bearbeitung der Anfragen die Gebührenrahmen der Gebührenordnung zum Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) von 30 bis 250 € (sofern es sich um einen gewöhnlichen Prüfungsaufwand handelt) bzw. von 60 bis 600 € (sofern ein besonderer Prüfungsaufwand besteht). Eine Benennung der konkreten Höhe der Gebühren, sollten welche entstehen, ist erst nach Bearbeitung der jeweiligen Anfrage möglich, da die Höhe der möglichen Gebühr vom Bearbeitungsaufwand Ihres Antrags abhängt.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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