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"subject": "AW: Antw: Wtrlt: Überwachung ruhender Verkehr, Verkehrszeichen Nummer 315, Bewohnerparkausweis [#307658]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\nzum einen sind die Daten zum Zweck des Abgleichs erforderlich, um\nunzulässige, anonyme Anträge auszuschließen. \n\nZum anderen sind diese für eine Gebührenerhebung aufgrund des\nerheblichen Verwaltungs- und Rechercheaufwands unumgänglich. \n\nAuch können die Daten benötigt werden, um eine notwendige Beteiligung\nDritter oder Gründe für eine Versagung der begehrten Auskünfte zu\nprüfen. Insbesondere ist die Adresse erforderlich, um eine\nverlässliche und nachweisbare Bekanntgabe des verfahrensbeendenden\nBescheides zu ermöglichen.\n\nGerne verweise ich in diesem Zusammenhang auf das Urteil des VG Köln,\nUrteil vom 18.03.2021 - 13 K 1189/20.\n\n\nMit freundlichem Gruß",
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