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    "subject": "Vollstreckung des Rückbaugebots nach §179 Baugesetzbuch",
    "content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n1. Wie oft hat die Stadt Duisburg und ihre ausführenden Organe vom Rückbaugebot nach §179, Abs 1, Baugesetzbuch seit 2003 Gebrauch gemacht? Bitte schicken Sie mir eine Liste der Zahl der Vollstreckungen des Rückbaugebots sortiert nach Jahreszahlen seit 2003, nach Möglichkeit inklusive der Gründstücksadressen auf denen das Rückbaugebot vollstreckt wurde.\n2. Wie oft hat die Stadt Duisburg und ihre ausführenden Organe vom Rückbaugebot nach §179, Abs. 2 Baugesetzbuch seit 2003 Gebrauch gemacht und wie vielen Bewohnern wurde aufgrund dessen eine Ersatzwohnung zugewiesen? Bitte schicken Sie mir auch drüber eine Liste sortiert nach Jahren und nach Möglichkeit auch inklusive der Grundstücksadressen des Vollzugs. \n3. Wie viele finanzielle Mittel wurden von der Stadt Duisburg aufgrund von Entschädigungen nach §179, Abs. 3, Baugesetzbuch sowie aufgrund der durch die Vollstreckungen des Rückbaugebots entstandenen Kosten seit 2003 aufgewendet? Bitte schicken Sie mit eine Liste über die Aufwendungen differenziert nach Entschädigungen sowie den Kosten der Vollstreckung, sortiert nach Jahren seit 2003. \n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\n\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\n\n\nMit freundlichen Grüßen\nAnonymer Nutzer\n",
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