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"subject": "Antwort: Vollstreckung des Rückbaugebots nach §179 Baugesetzbuch",
"content": "Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer,\nvielen Dank für Ihre E-Mail.\n\nIhre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das Amt für Baurecht und \nBauberatung weitergeleitet.\n\n\nMit freundlichen Grüßen\n\nim Auftrag\n\nFrau B. Gerdes\n\n\n\nStadt Duisburg\nDer Oberbürgermeister\nCall Duisburg\n\nTel: +49 203 94000\nFax:+49 203 283-6550\nE-Mail: <<E-Mail-Adresse>>\nInternet: http://www.duisburg.de \n\n\n\nVon: Anonymer Nutzer <<Name und E-Mail-Adresse>>\nAn: <<E-Mail-Adresse>> \nDatum: 25.04.2013 21:16\nBetreff: Vollstreckung des Rückbaugebots nach §179 Baugesetzbuch\n\n\n\nAntrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n1. Wie oft hat die Stadt Duisburg und ihre ausführenden Organe vom \nRückbaugebot nach §179, Abs 1, Baugesetzbuch seit 2003 Gebrauch gemacht? \nBitte schicken Sie mir eine Liste der Zahl der Vollstreckungen des \nRückbaugebots sortiert nach Jahreszahlen seit 2003, nach Möglichkeit \ninklusive der Gründstücksadressen auf denen das Rückbaugebot vollstreckt \nwurde.\n2. Wie oft hat die Stadt Duisburg und ihre ausführenden Organe vom \nRückbaugebot nach §179, Abs. 2 Baugesetzbuch seit 2003 Gebrauch gemacht \nund wie vielen Bewohnern wurde aufgrund dessen eine Ersatzwohnung \nzugewiesen? Bitte schicken Sie mir auch drüber eine Liste sortiert nach \nJahren und nach Möglichkeit auch inklusive der Grundstücksadressen des \nVollzugs. \n3. Wie viele finanzielle Mittel wurden von der Stadt Duisburg aufgrund von \nEntschädigungen nach §179, Abs. 3, Baugesetzbuch sowie aufgrund der durch \ndie Vollstreckungen des Rückbaugebots entstandenen Kosten seit 2003 \naufgewendet? Bitte schicken Sie mit eine Liste über die Aufwendungen \ndifferenziert nach Entschädigungen sowie den Kosten der Vollstreckung, \nsortiert nach Jahren seit 2003. \n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu \nInformationen für das Land Nordrhein-Westfalen \n(Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen ? IFG NRW), dem \nUmweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen \nbetroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit \nVerbraucherinformationen betroffen sind).\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass \ndie Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung \ngestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung \nvon Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt \nes sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\n\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte \nich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die \nerbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats \nzugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die \nzuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form \n(E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere \nergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\n\n\nMit freundlichen Grüßen\nAnonymer Nutzer\n",
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